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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               37
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               42R665
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                         RONAL
Radausführung:                                      42R6655.05
Radgröße:                                            6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                     40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 108 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                76,0 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                      755 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault bzw. Matra (Frankreich)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
FW, G, M, JM, W               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50573 120 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JE                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50564 140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               37
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                              JE
ABE / EG-Genehmigung:             e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72; 84; 102; 103 Renault Espace 2.0,       205/55R16                         A02) bis A10)B41)
                  Renault Espace 1.9Tdi     A91)                              S04)

                                             215/50R16
                                             A91)

                                             215/55R16
                                             A91)

                                             225/50R16

 81; 83; 84         Renault Espace 2.2 TdI   205/55R16                        A02) bis A10)B41)
                                             A91)                             S04)

                                             215/55R16
                                             A91)

                                             215/55R16
 123 bis 140        Renault Espace V6        A91)

                                             225/50R16

                                             225/55R16
                                             A01)K37)
e2*98/14*0084*09E   1340/1270(1320)                                           5/108/60



Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        205/55R16                             A02) bis A10)
               Laguna Grand Tour        E05)                                  E06)

                                             205/55R16 M+S

                                             205/60R16
                                             E05)
e2*98/14*0206*39E   1190/1110                                                 5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                           M
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Megane                     205/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine 3- und 5-türig,
              Cabriolet)                 215/50R16

                                                         225/50R16

 110                    Megane Break                     205/55R16         A02) bis A10)
                       (Kombi)
                                                         215/50R16

                                                         225/50R16
                                                         A01)K66)
e2*98/17*0272*39E      1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0)                     5/108/60



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 110   Megane Scenic,          205/60R16                            A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic
              (5-Loch)                215/55R16

                                                         225/50R16

                                                         225/55R16
E2*2001/116*0274*32E   1185/1230(0)                                        5/108/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 80    Kangoo                  205/50R16                            A01) bis A10)
              (5-Loch)                A93)                                 K04)

                                                         205/55R16
                                                         A93)

                                                         215/50R16
                                                         K74)

                                                         225/50R16
                                                         K74)
e2*2001/116*0364*16    1080-1125/1040-1210(0)                              5/108/60




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Anlage-Nr. :               37
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Kangoo                  205/50R16                           A01) bis A10)
              (5-Loch)                A93)                                K04)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        K74)

                                        225/50R16
                                        K74)
e2*2007/46*0006*12   1125/1240(0)                                         5/108/60



Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Kangoo                    205/50R16                         A01) bis A10)
              (5-Loch)                  A93)                              K04)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        K74)

                                        225/50R16
                                        K74)
N196 NT03            1095/1210                                            5/108/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø280x24 mm.




RA-000477-D0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               37
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste auf eine Restbreite von 7 mm zu kürzen,
     - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist der Kunststoffhalter zwischen hinteren
       Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen,
     - im Bereich der seitlichen Stoßleiste ist das im Radhaus befindliche U-Profil um ca. 5 mm
       zu kürzen.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen,
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.11.2011




RA-000477-D0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.docx
						
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