Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BS5 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault bzw. Matra
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
G,M,JM,W,FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
JE, DE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
RA-000613-A0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84; 102; 103; Renault Espace 2.0, 205/55R16 A02) bis A10)
72; Renault Espace 1.9Tdi S04)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
81; 83 84; 95 Renault Espace 2.2 TD 205/55R16
(nicht für Fahrzeuge
mit langem Radstand) 215/55R16
123; 140 Renault Espace V6 225/50R16
(nicht für Fahrzeuge
mit langem Radstand) 225/55R16
A01)K37)
81; 83; 84; Renault Grand Espace 215/55R16 A02) bis A10)
95;102; 103 (langer Radstand) S04)
225/55R16
140 Renault Grand Espace V6, A01)K37)
(langer Radstand)
e2*98/14*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60
Typ: G
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 152 Laguna Limousine, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
Laguna Grand Tour E05)
205/55R16
E05a)
205/60R16
E05)
e2*98/14*0206*39E 1190/1110 5/108/60
Typ: DE
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152 Renault Avantime 225/55R16 A02) bis A10)
e2*98/14*0247*03E 1320/1250 5/108/60
RA-000613-A0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx
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Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Megane Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig),
Megane Cabrio 215/50R16
110 Megane Break 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
A01)K66)
e2*98/17*0272*39E 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110 Megane Scenic, 205/60R16 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic
(5-Loch) 215/55R16
225/50R16
225/55R16
e2*2001/116*0274*32E 11851230(0) 4/100/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10)
(5-Loch) A93) K04)
205/55R16
A93)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)
e2*2001/116*0364**14 1125/1210 5/108/60
RA-000613-A0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 80 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10)
A93) K04)
205/55R16
A93)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)
e2*2007/46*0006*10 1080-1125/1070-1240(0) 5/108/60
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Kangoo 205/50R16 A01) bis A10)
(5-Loch) A93) K04)
205/55R16
A93)
215/50R16
K74)
225/50R16
K74)
N196 NT03 1095/1210 5/108/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000613-A0-015-08~RE-5-108-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48359 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000613-A0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BS5 70638
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste auf eine Restbreite von 7 mm zu kürzen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist der Kunststoffhalter zwischen hinteren
Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen,
- im Bereich der seitlichen Stoßleiste ist das im Radhaus befindliche U-Profil um ca. 5 mm
zu kürzen.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen,
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 18.04.2011
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