Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CA 70638
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            Lk 100
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    64,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ64,0/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                          615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :   Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
JM, M, N, P, R, FW, W, FW         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              -      110 Nm
                                  M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638



Typ:                          M
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 120   Megane 3- und 5-türig,    205/55R16                         A02) bis A10)
              Megane Limousine,
              Megane Cabriolet          215/50R16

 60 bis 99             Megane Break                          205/55R16    A02) bis A10)

                                                             215/50R16
                                                             A01)K66)
e2*98/17*0272*39       1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0)                    4/100/60



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 92;   Megane Scenic           205/55R16                           A02) bis A10)E06)
 99 bis 120                           E05)

                                                             205/60R16
                                                             G76)

                                                             215/55R16

                                                             225/50R16

                                                             225/55R16
                                                             G76)
e2*2001/116*0274*32E   1130/1025 (0)/1130/1230 Langversion                4/100/60




RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3/7                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
P                                    e2*2001/116*0319*..
P                                    e2*2007/46*0007*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82             Renault Modus           185/50R16                         A02) bis A10)
                                              A93)M00)T81)

                                                   185/55R16
                                                   A01)A93)G3S)K68)M00)

                                                   195/45R16
                                                   A93)G6H)

                                                   195/50R16
                                                   A01)A93)K03)K04)K68)

                                                   205/45R16
                                                   A93)

                                                   205/50R16
                                                   A01)G3S)K01)K04)K68)K69)

                                                   215/45R16
                                                   A01)A93)K03)K04)K68)K69)

                                                   225/45R16
                                                   A01)K01)K04)K68)K69)



Typ:                             R
ABE / EG-Genehmigung:            e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 102   Clio                        195/50R16                             A01) bis A10)E10)
              (Serie nur 15-Zoll)         A93)                                  K01)K04)

                                                   205/45R16
                                                   A93)

                                                   215/45R16
 48 bis 102           Clio                         195/50R16                    A02) bis A10)
                      (Serie 16-Zoll ww. 15Zoll)
                                                   205/45R16

                                                   215/45R16
e2*2001/116*0327*43   950/890(0)                                                4/100/60




RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                             R
ABE / EG-Genehmigung:            e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 78    Clio                        195/50R16                            A01) bis A10)E10)
              (Serie nur 15-Zoll)         A93)                                 K01)K04)

                                                  205/45R16
                                                  A93)

                                                  215/45R16
 50 bis 65           Clio                         195/50R16                    A02) bis A10)
                     (Serie 16-Zoll ww. 15Zoll)
                                                  205/45R16

                                                  215/45R16
e2*2007/46*0008*12   950/890(0)                                                4/100/60



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
N                                   e2*2001/116*0359*..
N                                   e2*2007/46*0122*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75            Renault Twingo          195/40R16                         A02) bis A10)

                                                  195/45R16

                                                  205/40R16

                                                  205/45R16

                                                  215/35R16
                                                  G6F)

                                                  215/40R16




Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                                  N196
W                                   e2*2001/116*0364*..
W                                   e2*2007/46*0006*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66            Renault Kangoo          205/50R16                         A02) bis A10)
                     (4-Loch)                A01)A93)K04)

                                                  215/50R16
                                                  A01)K04)




RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
     185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
     unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
     Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
     Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 oder
     205/55R17 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten




Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2012




RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen