Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk 100
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø60,1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JM, M, N, P, R, FW, W, FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
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Nr. : RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Megane 3- und 5-türig, 205/55R16 A02) bis A10)
Megane Limousine,
Megane Cabriolet 215/50R16
60 bis 99 Megane Break 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
A01)K66)
e2*98/17*0272*39 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 92; Megane Scenic 205/55R16 A02) bis A10)E06)
99 bis 120 E05)
205/60R16
G76)
215/55R16
225/50R16
225/55R16
G76)
e2*2001/116*0274*32E 1130/1025 (0)/1130/1230 Langversion 4/100/60
RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
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Nr. : RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 185/50R16 A02) bis A10)
A93)M00)T81)
185/55R16
A01)A93)G3S)K68)M00)
195/45R16
A93)G6H)
195/50R16
A01)A93)K03)K04)K68)
205/45R16
A93)
205/50R16
A01)G3S)K01)K04)K68)K69)
215/45R16
A01)A93)K03)K04)K68)K69)
225/45R16
A01)K01)K04)K68)K69)
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10)
(Serie nur 15-Zoll) A93) K01)K04)
205/45R16
A93)
215/45R16
48 bis 102 Clio 195/50R16 A02) bis A10)
(Serie 16-Zoll ww. 15Zoll)
205/45R16
215/45R16
e2*2001/116*0327*43 950/890(0) 4/100/60
RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
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Nr. : RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 78 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10)
(Serie nur 15-Zoll) A93) K01)K04)
205/45R16
A93)
215/45R16
50 bis 65 Clio 195/50R16 A02) bis A10)
(Serie 16-Zoll ww. 15Zoll)
205/45R16
215/45R16
e2*2007/46*0008*12 950/890(0) 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10)
195/45R16
205/40R16
205/45R16
215/35R16
G6F)
215/40R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 205/50R16 A02) bis A10)
(4-Loch) A01)A93)K04)
215/50R16
A01)K04)
RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
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Nr. : RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx
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Nr. : RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. : 7
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 oder
205/55R17 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.11.2012
RA-000345-Y0-015-07~RE-4-100-60-ET38.docx