Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495 Nr. : RA-000607-F0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DE807 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: DE807 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 108G Radgröße: 8Jx17EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2250 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment G, M, JM Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4778 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 29 mm J bis Modelljahr 08/2002 4778 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Modelljahr 09/2002 4800 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4800 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm RA-000607-F0-306-16~RE-5-108-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495 Nr. : RA-000607-F0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DE807 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0265*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Renault Espace 225/55R17 A02) bis A10)E07) e2*98/14*0265*40 1420/1410 5/108/60 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 127 Renault Espace 225/55R17 A02) bis A10)E07) e2*2007/46*0009*08 1420/1410 5/108/60 Typ: G ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 152 Laguna Limousine, 225/45R17 A01) bis A10) Laguna Break K15)K18) e2*98/14*0206*39E 1190/1070 5/108/60 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0263*..,e2*98/14D0263*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 177 Renault VelSatis 245/50R17 A01) bis A10) K03)K04) e1*98/14D0263*28 1370 / 1370 5/108/60 RA-000607-F0-306-16~RE-5-108-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495 Nr. : RA-000607-F0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DE807 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) M00) 215/45R17 225/40R17 225/45R17 235/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane Break 205/45R17 A02) bis A10) (Kombi) M00) 215/45R17 225/45R17 235/40R17 A01)K66) Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 110 Megane Scenic 215/45R17 A02) bis A10) 225/40R17 235/40R17 e2*2001/116*0274*32 11851230(0)//1130/1230 Langversion 4/100/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000607-F0-306-16~RE-5-108-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495 Nr. : RA-000607-F0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DE807 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000607-F0-306-16~RE-5-108-60-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495 Nr. : RA-000607-F0-306 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : DE807 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 05.09.2012 RA-000607-F0-306-16~RE-5-108-60-ET45.docx