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							Gutachten 366-0078-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46995
ANLAGE: 37 RENAULT                                                   Radtyp: TLLL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 03.10.2011
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Fahrzeughersteller                         : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
             Kennzeichnung                     Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.      Fertig
             Rad                               Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
TLLLHHA48B60 PCD108 ET48                       Ø70.1 Ø60.1                 60,1    Kunststoff    670     2015      04/10
1
TLLLHHA48D60 PCD108 ET48                       Ø70.1     Ø60.1             60,1    Kunststoff     670      2015 02/08
1
TLLLHHA48W6 PCD108 ET48                        Ø70.1     Ø60.1             60,1    Kunststoff     670      2015 02/08
01
TLLLHHA48601 PCD108 ET48                       Ø70.1     Ø60.1             60,1    Kunststoff     670      2015 02/08
TLLLHSA48B60 PCD108 ET48                       Ø70.1     Ø60.1             60,1    Kunststoff     670      2015 04/10
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TLLLHSA48D60 PCD108 ET48                       Ø70.1     Ø60.1             60,1    Kunststoff     670      2015 02/08
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TLLLHSA48W6 PCD108 ET48                        Ø70.1     Ø60.1             60,1    Kunststoff     670      2015 02/08
01
TLLLHSA48601 PCD108 ET48                       Ø70.1     Ø60.1             60,1    Kunststoff     670      2015 02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : G
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJR4
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : JE; K56; B56
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJR2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
JE           e2*93/81*0084*.., 72 - 103 195/65R15                   REA; 11A; 51G               kurzer Radstand;
             e2*98/14*0084*..           205/60R15                   REA; 11A; 51G               langer Radstand;
                               72 - 123 205/65R15                   REA; 11A; 51G               10B; 11G; 11H; 12A;
                               81 - 140 215/65R15                   REA; 11A; 51G               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                                76Q

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
B56          e2*93/81*0012*.., 61 - 102 195/60R15                   51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
             e2*98/14*0012*.., 61 - 140 195/65R15                   51G                         12K; 51A; 71K; 721;
             G638                       205/60R15                   51G                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                74U; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46995
ANLAGE: 37 RENAULT                                                Radtyp: TLLL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
G            e2*98/14*0206*..  66 - 89 195/65R15                51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 76Q; AE6
K56            e2*93/81*0011*..,    68 - 102 195/60R15          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0011*..              195/65R15          51G                         12K; 51A; 71K; 721;
                                    72 - 140 205/60R15          51G                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46995
ANLAGE: 37 RENAULT                                                Radtyp: TLLL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AE6) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280
     mm an der Vorderachse zulässig.
REA) Durch Einbau anderer Endanschläge an der Hinterachse (Renault-Teile-Nr. 7701379972 von Typ J63)
     zur Begrenzung des Federweges ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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