Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R6654.23
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 1995 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault(F) bzw. Matra(F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JM, M, N, P, R, FW, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Megane 205/50R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig); A93)
Megane Limousine;
Megane Cabriolet 205/55R16
215/50R16
215/55R16
60 bis 99 Megane Break 205/50R16 A02) bis A10)
A93)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
e2*98/17*0272*39E 1080/1010 / kombi 1060/1010 4/100/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Megane Scenic 205/55R16 A02) bis A10)E06)
205/60R16
G76)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
e2*2001/116*0274*32E 1130/1230 4/100/60
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Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 22b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 185/50R16 A02) bis A10)
A93)ER1)T81)
185/55R16
G3S)
195/45R16
A93)G6H)
195/50R16
205/45R16
A93)
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Clio 205/45R16 A02) bis A10)E10)
(Serie nur 15 Zoll)
48 bis 102 Clio 205/45R16 A02) bis A10)
(Serie 16 Zoll bzw. ww.
15- und 16 Zoll)
e2*2001/116*0327*45 950/890(0) 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 78 Clio 205/45R16 A02) bis A10)E10)
(Serie nur 15 Zoll)
48 bis 78 Clio 205/45R16 A02) bis A10)
(Serie 16 Zoll bzw. ww.
15- und 16 Zoll)
e2*2007/46*0008*12 N1-890/900(0) 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Renault Twingo Sport 195/45R16 M+S A02) bis A10)
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Anlage-Nr. : 22b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 98 Wind 195/45R16 M+S A02) bis A10)
e2*2001/116*0359*24 870/710 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 205/50R16 A02) bis A10)
(4-Loch) A93)
215/50R16
A01)K74)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Nr. : RA-000477-E0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 924 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000477-E0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 22b
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 oder
205/55R17 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten
G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
Stehbolzen.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 22b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.10.2012
RA-000477-E0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_42R665.docx