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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               37
Seite :                    1/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R665
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R6655.05
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault bzw. Matra (Frankreich)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
FW, G, M, JM, W, X               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50573 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JE                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50564 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               37
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                              JE
ABE / EG-Genehmigung:             e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72; 84; 102; 103 Renault Espace 2.0,       205/55R16                         A02) bis A10)B41)
                  Renault Espace 1.9Tdi     A91)                              S04)

                                             215/50R16
                                             A91)

                                             215/55R16
                                             A91)

                                             225/50R16

 81; 83; 84         Renault Espace 2.2 TdI   205/55R16                        A02) bis A10)B41)
                                             A91)                             S04)

                                             215/55R16
                                             A91)

                                             215/55R16
 123 bis 140        Renault Espace V6        A91)

                                             225/50R16

                                             225/55R16
                                             A01)K85)
e2*98/14*0084*09E   1340/1270(1320)                                           5/108/60



Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        205/55R16                             A02) bis A10)
               Laguna Grand Tour        E05)                                  E06)

                                             205/55R16 M+S

                                             205/60R16
                                             E05)
e2*98/14*0206*39E   1190/1110                                                 5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               37
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                       e2*98/14*0272*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                    Renault Megane             205/50R16                         A02) bis A10)
                       (Limousine, Cabrio)        A93)

                                                  205/55R16

                                                  215/50R16

                                                  215/55R16
                                                  A01)K52)

                                                  225/50R16




Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                     e2*98/14*0272*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                    Renault Megane Break     205/55R16                           A02) bis A10)
                       (Kombi)
                                                215/50R16

                                                  215/55R16
                                                  A01)K52)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K66)



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 110   Megane Scenic,          205/60R16                                     A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic
              (5-Loch)                215/55R16

                                                  225/50R16

                                                  225/55R16
E2*2001/116*0274*32E   1185/1230(0)                                                 5/108/60




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Nr. :                      RA-000477-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
X                              e2*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Renault Kangoo          195/60R16                         A02) bis A10)
                                        N205)

                                         205/55R16
                                         A01)A93)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)G6D)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K04)K74)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A91)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
        des Fahrzeugherstellers).

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø280x24 mm.

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.




RA-000477-E0-104-37~RE-5-108-60-ET40_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               37
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


G6D)     Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
         205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
         Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
         bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
         und G01) zu beachten.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K52)     An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
         Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg
         abzuschneiden.

K66)     An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
         für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die
         ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den
         Kunststoffinnenkotflügel anzulegen.

K74)     An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
         Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
         Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

K85)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste auf eine Restbreite von 7 mm zu kürzen,
       - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist der Kunststoffhalter zwischen hinteren
         Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen,
       - im Bereich der seitlichen Stoßleiste ist das im Radhaus befindliche U-Profil um ca. 5
         mm zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S04)     An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.10.2012




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