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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                11
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 54R8805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         54R8805.05
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
G, M, JM, W, FW, X               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50573 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
J                                bis Modelljahr 08/2002                    ZP50573 120 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                                 ab Modelljahr 09/2002                     ZP50579 140 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
JE, K, DE                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50579 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Typ:                         JE
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 140   Renault Espace           235/40R18                           A01) bis A10)
                                                                           K52)S07)

e2*98/14*0084*09E    1340/1270(1320)                                       5/108/60



Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        225/40R18                          A01) bis A10)
               Laguna Break                                                K03)K15)K18)

e2*98/14*0206*39E    1190/1110(0)                                          5/108/60



Typ:                          DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 120   Renault Aventime         225/45R18                          A01) bis A10)
                                                                           K03)
                                          245/40R18
e2*98/14*0247*03E    1310/1060                                             5/108/60



Typ:                           J
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177   Renault VelSatis           245/45R18                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e1*98/14*0263*28     1370 / 1370                                           5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 177    Renault Espace           245/45R18                          A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e2*98/14*0265*40     1420/1410                                             5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 127    Renault Espace          245/45R18                           A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e2*2007/46*0009*10   1420/1410                                             5/108/60




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Typ:                          M
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Renault Megane Limousine 225/40R18                                   A01) bis A10)
              3- und 5-türig,                                                      K52)
              Megane Cabriolet
 110          Renault Megane Break      225/40R18                                  A01) bis A10)
                                                                                   K52)K66)

E2*98/14*0272*39       1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0)                             5/108/60



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 110   Megane Scenic           225/40R18                                    A02) bis A10)


e2*2001/116*0274*32E   1185/1230(0)/1130/1230 Langversion                          4/100/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                                    N196
W                                     e2*2001/116*0364*..
W                                     e2*2007/46*0006*..
X                                     e2*2007/46*0130*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80              Renault Kangoo          215/40R18                           A02) bis A10)
                                               A01)K04)K74)T89)

                                                            225/40R18
                                                            A01)K04)K74)

                                                            235/35R18
                                                            A01)G6D)K04)K74)T90)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Teiletyp :                  54R8805


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
     Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

S07) Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen
     Halteschrauben zu entfernen.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012



RA-000698-A0-104-11~RE-5-108-60-ET40_54R8805.docx
						
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