Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 1/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6705.35
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault, bzw. Matra
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
G, M, JM, W, FW, X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50573 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JE, B56, K56, DE, B54 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50564 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: G199
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
123 Safrane 205/55R16 A02) bis A10)
S04)
G199//NT06E 1135/925 5/108/65
RA-000498-C0-104-23~RE-5-108-60-ET45_51R6705.docx
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 2/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0063*.. , e2*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Safrane 205/55R16 A02) bis A10)
S04)
e2*98/14*0063*07E 1190/1050 5/108/65
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 140 Laguna 215/45R16 A02) bis A10)
G23) S04)
205/50R16
205/55R16
A93)E05)
225/45R16
A01)K35)
e2*98/14*0012*20E 1045/910 | 1160/1000 5/108/60
Typ: K56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.. , e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 140 Laguna Grand Tour 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E05) S04)
225/45R16
A01)K35)
e2*98/14*0011*21E 1160/1260 5/108/60
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Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 3/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84; 102; 103; Renault Espace 2.0, 205/55R16 A02) bis A10)B41)
72; Renault Espace 1.9Tdi S04)
215/50R16
215/55R16
225/50R16
81; 83; 84; 95 Renault Espace 2.2 TD 205/55R16 A02) bis A10)B41)
(nicht für Fahrzeuge mit S04)
langem Radstand) 215/55R16
123; 140 Renault Espace V6
(nicht für Fahrzeuge mit 225/50R16
langem Radstand)
225/55R16
81; 83; 84; Renault Grand Espace 215/55R16 A02) bis A10)B41)
95;102; 103 (langer Radstand) S04)
225/55R16
140 Renault Grand Espace V6
(langer Radstand)
e2*98/14*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60
Typ: G
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 152 Laguna Limousine, 205/60R16 A02) bis A10)A10y)
Laguna Grand Tour E05)
205/55R16
A93) E05a)
205/55R16 M+S
A93) E05)
225/50R16
e2*98/14*0206*39E 1190/1110 5/108/60
Typ: DE
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152 Renault Avantime 225/55R16 A02) bis A10)
A93)
e2*98/14*0247*03E 1320/1250 5/108/60
RA-000498-C0-104-23~RE-5-108-60-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 4/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Megane Limousine 205/55R16 A02) bis A10)
3- und 5-türig,
Megane Cabrio,
Megane Break
e2*98/17*0272*39E 1080/1010(0) -1060/1010 -Kombi 5/108/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110 Megane Scenic, 205/60R16 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic
(5-Loch)
e2*2001/116*0274*32E 1185/1230(0) 5/108/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10)
(5-Loch) T89) K04)
205/55R16
A93)K74)
215/50R16
A93)K74)
225/50R16
K74)
e2*2001/116*0364*20 1125/1210 5/108/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10)
(5-Loch) T89) K04)
205/55R16
A93)K74)
215/50R16
A93)K74)
225/50R16
K74)
e2*2007/46*0006*13 1125/1240(0) 5/108/60
RA-000498-C0-104-23~RE-5-108-60-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 5/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: X
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 78 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10)
T89) K04)
205/55R16
A93)K74)
215/50R16
A93)K74)
225/50R16
K74)
e2*2007/46*0130*00 1095/1210(0) 5/108/60
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10)
(5-Loch) T89) K04)
205/55R16
A93)K74)
215/50R16
A93)K74)
225/50R16
K74)
N196 NT03E 1095/1210 5/108/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000498-C0-104-23~RE-5-108-60-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 6/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- belüftete Bremsscheibe Ø280x24 mm.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000498-C0-104-23~RE-5-108-60-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 7/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
eingetragen werden.
G23) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/65R15 oder 205/60R15
ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012
RA-000498-C0-104-23~RE-5-108-60-ET45_51R6705.docx