ABE: 47983 Design: C 18 Radnummer: C18 706 45 07 Daten: 7x16" ET45 LK5/108/67.1 CMS 607/08 CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de Kundeninformation: 1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich. 2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. 3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden. 4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel gesäubert werden. 5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen. 6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden. Montageinformation: 1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden. 2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück nehmen. 3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können. 5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden. 6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten 7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden. 8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden. 9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. St. Leon Rot , November 2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47983*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 16 EH2+ Typ: C18 706 Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 47983 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können, dürfen nicht angebracht werden. Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile zusammengefaßt. Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47983*01 Die ABE-Nr. 47983 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ C18 706, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) vom 19.02.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 23 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 19.02.2013 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 01.03.2013 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 20.02.2013 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47983*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C18 Typ C18 706 Radgröße 7 J x 16 EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum (mm) (mm) C18 706 607/11 CMS / SR02 Ø67,1 - Ø54,1 4/100/54,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR02 Ø67,1 - Ø54,1 C18 706 607/11 CMS / SR03 Ø67,1 - Ø56,1 4/100/56,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR03 Ø67,1 - Ø56,1 C18 706 607/11 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,5 4/100/56,6 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6 C18 706 607/11 CMS / SR05 Ø67,1 - Ø57,1 4/100/57,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR05 Ø67,1 - Ø57,1 C18 706 607/11 CMS / SR08 Ø67,1 - Ø59,1 4/100/59,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR08 Ø67,1 - Ø59,1 C18 706 607/11 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 4/100/60,1 35 625 1960 3/2010 35 02 607/11 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 C18 706 607/12 CMS / ohne Ring 4/108/65,1 25 625 1960 3/2010 25 35 607/12 JF / ohne Ring C18 706 607/05 CMS / ohne Ring 5/100/57,1 46 650 2205 3/2010 46 53S 607/05 JF / ohne Ring C18 706 607/01 CMS / ohne Ring 5/105/56,6 40 710 2205 3/2010 40 95 607/01 JF / ohne Ring C18 706 607/08 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/108/60,1 45 710 2205 3/2010 45 07 607/08 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 C18 706 607/08 CMS / SR11 Ø67,1 - Ø63,4 5/108/63,4 45 710 2205 3/2010 45 07 607/08 JF / SR11 Ø67,1 - Ø63,4 C18 706 607/08 CMS / SR13 Ø67,1 - Ø65,1 5/108/65,1 45 710 2205 3/2010 45 07 607/08 JF / SR13 Ø67,1 - Ø65,1 C18 706 607/08 CMS / ohne Ring 5/108/67,1 45 710 2205 3/2010 45 07 607/08 JF / ohne Ring C18 706 607/10 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 45 710 2205 3/2010 45 91S 607/10 JF / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 C18 706 607/10 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 710 2205 3/2010 45 91S 607/10 JF / ohne Ring C18 706 607/04 CMS / SR04 Ø67,1 - Ø56,6 5/114,3/56,6 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / SR04 Ø67,1 - Ø56,6 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 5 Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø tiefe (kg) (mm) datum (mm) (mm) C18 706 607/04 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/114,3/60,1 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 C18 706 607/04 CMS / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 5/114,3/64,1 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / SR12 Ø67,1 - Ø64,1 C18 706 607/04 CMS / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 5/114,3/66,1 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / SR14 Ø67,1 - Ø66,1 C18 706 607/04 CMS / ohne Ring 5/114,3/67,1 45 710 2205 3/2010 45 10 607/04 JF / ohne Ring C18 706 607/02 CMS / ohne Ring 5/115/70,2 40 710 2205 3/2010 40 70 607/02 JF / ohne Ring C18 706 607/07 CMS / SR11 Ø72,6 - Ø67,1 5/120/67,1 44 710 2205 3/2010 44 16 607/07 JF / SR11 Ø72,6 - Ø67,1 C18 706 607/07 CMS / ohne Ring 5/120/72,6 44 710 2205 3/2010 44 16 607/07 JF / ohne Ring Kennzeichnung KBA-Nummer 47983 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C18 706 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16EH2+ Einpreßtiefe ET .. (s.o.) Gießereikennzeichen JF ww. CMS Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 5 Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/100 46 650 2205 5/105 40 710 2205 5/115 40 710 2205 5/120 44 710 2205 5/108 45 710 2205 5/114,3 45 710 2205 4/108 25 625 1960 4/100 35 625 1960 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 4/100 195/40R16 35 625 4/108 195/40R16 25 625 5/100 195/45R16 46 650 5/105/56,6 205/55R16 40 710 5/108 195/60R16 45 710 5/114,3 195/50R16 45 710 5/120 195/55R16 44 710 5/105/56,6 185/50R16 40 710 5/120 185/50R16 44 710 5/115 185/50R16 45 710 5/112 185/50R16 45 710 5/100 185/50R16 46 650 4/108 195/45R16 25 625 5/108 185/50R16 45 710 5/114,3 185/50R16 45 710 4/100 195/45R16 35 625 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/108 255/60R16 45 710 5/112 245/70R16 45 710 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 5 Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,68 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland China, Wuxi ab Mai 2012 durchgeführt. Die Grundprüfung des Sonderrades wurde beim TÜV Nord durchgeführt. Hinweise zum Sonderrad Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung (JF) - 28.03.2012 Anlage zur Radbeschreibung CMS + JF - 01.10.2012 Radzeichnung (JF) Blatt 1-3 54741670 A1-A3 13.09.2012 Beschreibung (CMS) 21.02.2011 Radzeichnung (CMS) J 607 000_C 31.12.2009 mit Änderung vom 16.03.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 001_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 002_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 007_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 004_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 008_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 010_C 04.01.2010 mit Änderung vom 10.02.2010 Radzeichnung (CMS) J 607 005_A 04.01.2010 mit Änderung vom 05.02.2010 Radzeichnung J 607 011 25.01.2010 Radzeichnung J 607 012 25.01.2010 Zusammenstellung CMS Zentrierringe Stand 02.08.2012 Zusammenstellung CMS Befestigungsmittel Stand 02.08.2012 Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000 mit Änderung vom 31.08.2001 Befestigungsmittelzeichnung 3714T05 12.09.2006 Verwendungen Anlagen 01 bis 23 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 5 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 19. Februar 2013 Haasis 00190651.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH Lanzstraße 20 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C18 Typ C18 706 Radgröße 7,0Jx16EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) C18 706 607/08 CMS / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 5/108/60,1 45 710 2205 45 07 607/08 JF / SR10 Ø67,1 - Ø60,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 47983 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C18 706 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16EH2+ Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Espace 72-123 205/55R16 R37 T91 T94 A02 A04 A05 JE 72-123 215/55R16 R37 T91 T93 T95 A08 A09 A14 e2*93/81,98/14* 72-123 225/50R16 A01 R37 T92 T93 Z30 A19 A30 A60 0084*.. 81-140 225/55R16 A01 X21 Z30 B02 Re4 V16 S03 Renault Kangoo Be- 66,76,78 205/55R16 K78 A01 A02 A04 Bop 66,76,78 205/60R16 K78 A05 A08 A09 W 66,76,78 215/55R16 K78 A12 A14 A19 e2*2001/116*0364*.. A58 S01 Renault Kangoo II 50-80 195/60R16 T89 A02 A04 A05 W 50-80 205/55R16 A01 K78 A08 A09 A12 e2*2001/116*0364*.. 50-80 205/60R16 A01 G03 K78 A14 A19 A58 50-80 215/50R16 A01 K78 T90 Y14 S01 50-80 215/55R16 A01 K78 Renault Kangoo II 50-80 195/60R16 T89 A02 A04 A05 /Rapid 50-80 205/55R16 A01 K78 A08 A09 A12 W, FW 50-80 205/60R16 A01 G03 K78 A14 A19 A58 N196, 50-80 215/50R16 A01 K78 T90 Y14 S01 e2*2007/46*0006*.. 50-80 215/55R16 A01 K78 Renault Laguna 72-140 205/50R16 R37 T87 T91 A02 A04 A05 B56 72-140 205/55R16 T88 T89 X11 A08 A09 A14 G638, A19 A30 B02 e2*93/81*0012*.., Lim Re4 S03 e2*98/14*0012*.. Renault Laguna 66-152 205/55R16 T88 T89 A02 A04 A05 G 68-152 205/60R16 R09 A08 A09 A13 e2*98/14*0206*.. A14 A19 B03 Car Lim RDK X38 S01 Renault Laguna 72-140 205/50R16 R37 T91 A02 A04 A05 K56 72-140 205/55R16 T91 X11 A08 A09 A14 e2*93/81*0011*.., A19 A30 B02 e2*98/14*0011*.. Car Re4 S03 Renault Megane 110 205/55R16 A30 A02 A04 A05 M A08 A09 A14 e2*98/14*0272*.. A19 B03 Flh RDK S02 Renault Megane Cab- 110 205/55R16 A30 A02 A04 A05 rio A08 A09 A14 M A19 B03 Cbo e2*98/14*0272*.. Cpe RDK S02 - Cabrio/Coupé Renault Megane 110 205/55R16 A30 A02 A04 A05 Grandtour A08 A09 A14 M A19 B03 Car e2*98/14*0272*.. RDK S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Renault Safrane 82-140 205/55R16 T91 A02 A04 A05 B54 A08 A09 A14 G199, A19 A30 B02 e2*93/81*0063*.., Re4 S03 e2*98/14*0063*.. Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 7 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K78 Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu zu befestigen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serien- mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 7 Re4 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an Achse 1. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 7 Vorderachse Hinterachse (Forts.) Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). X21 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). X38 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm an Achse 1. Y14 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 14 Zoll Serienradgröße (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z30 An Achse 2 ist an der Innenseite des Radhauses durch Nacharbeit des Karosseriefalzes eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 7. Februar 2013 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47983 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55004413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16EH2+ Typ C18 706 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 7 von 7 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2010. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 7. Februar 2013 Haasis 00190026.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim