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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    1/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     46R6705
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                            46R6705.25
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault, bzw. Matra

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
G, M, JM, W, FW                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50573 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JE, B56, K56, DE, B54            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50579 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        G199
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123          Safrane                 205/55R16                            A02) bis A10)
                                                                           S04)

G199//NT06E     1135/925                                                   5/108/65




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Nr. :                      RA-000567-C0-104
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Seite :                    2/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0063*.. , e2*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 140   Safrane                  205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S04)

e2*98/14*0063*07E   1190/1050                                            5/108/65



Typ:                         B56
ABE / EG-Genehmigung:        G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 69 bis 140   Laguna                  215/45R16                          A02) bis A10)
                                      G23)                               S04)

                                           205/50R16

                                           205/55R16
                                           A93)E05)

                                           225/45R16
                                           A01)K35)
e2*98/14*0012*20E   1045/910 | 1160/1000                                 5/108/60



Typ:                         K56
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0011*.. , e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 140   Laguna Grand Tour        205/55R16                         A02) bis A10)
                                       A93)E05)                          S04)

                                           225/45R16
                                           A01)K35)
e2*98/14*0011*21E   1160/1260                                            5/108/60




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Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                          JE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84; 102; 103; Renault Espace 2.0,      205/55R16                         A02) bis A10)
 72;           Renault Espace 1.9Tdi    ER1)                              S04)

                                               215/50R16
                                               ER2)

                                               215/55R16

                                               225/50R16

 81; 83; 84; 95     Renault Espace 2.2 TD      215/55R16                  A02) bis A10)
                    (nicht für Fahrzeuge mit                              S04)
                    langem Radstand)           225/50R16

 123; 140           Renault Espace V6          225/55R16
                    (nicht für Fahrzeuge mit
                    langem Radstand)

 81; 83; 84;        Renault Grand Espace       215/55R16                  A02) bis A10)
 95;102; 103        (langer Radstand)                                     S04)
                                               225/55R16
 140                Renault Grand Espace V6
                    (langer Radstand)

e2*98/14*0084*09E   1340/1270(1320)                                       5/108/60



Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        205/60R16                         A02) bis A10)A10Y)
               Laguna Grand Tour        E05)

                                               205/55R16
                                               A93) E05a)

                                               205/55R16 M+S
                                               A93) E05)

                                               225/50R16
e2*98/14*0206*39E   1190/1110                                             5/108/60




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Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    4/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                          DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152   Renault Avantime          225/55R16                                A02) bis A10)
                                        A93)


e2*98/14*0247*03E   1320/1250                                                    5/108/60



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                    e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                 Renault Megane             205/50R16                         A02) bis A10)
                    (Limousine, Cabrio)        A93)

                                               205/55R16

                                               215/55R16

                                               225/45R16

                                               225/50R16




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                  e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                 Renault Megane Break     205/55R16                           A02) bis A10)
                    (Kombi)
                                             215/55R16

                                               225/50R16




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                                 e2*2001/116*0274*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110          Renault Megane Scenic, 205/60R16                             A02) bis A10)
                    Megane Grand Scenic
                                            215/55R16




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Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Renault Kangoo          195/60R16                         A02) bis A10)
                                        ER3)N205)

                                         205/55R16
                                         A01)A93)ER1)K74)

                                         215/50R16
                                         A01)G6D)K04)K74)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RA-000567-C0-104-26~RE-5-108-60-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
    Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
    sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1230 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.



RA-000567-C0-104-26~RE-5-108-60-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1160 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G23) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/65R15 oder 205/60R15
     ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
         Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.




RA-000567-C0-104-26~RE-5-108-60-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-C0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2013




RA-000567-C0-104-26~RE-5-108-60-ET45_46R6705.docx
						
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