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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    1/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    DE808
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RH
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK 108G
Radgröße:                                                8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,60 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                          710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Renault, bzw. Matra Automobile S.A. / Frankreich

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
G, M                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4778     120 Nm
                                  M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
J                                 bis Modelljahr 08/2002                        4778      120 Nm
                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                  M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
                                  ab Modelljahr 09/2002                         4800      140 Nm
                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
K                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4800      140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 29 mm


RA-000608-F0-306-13~RE-5-108-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. :               13
Seite :                    2/4                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        225/40R18                                 A01) bis A10)
               Laguna Break                                                       K15)K18)

e2*98/14*0206*39E    1190/1070                                                    5/108/60



Typ:                           J
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0263*.. , e1*98/14D0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177   Renault VelSatis           245/45R18                                A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)

e1*98/14D0263*28     1370 / 1370                                                  5/108/60



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 177   Renault Espace           245/45R18                                  A02) bis A10)ER1)


e2*98/14*0265*40     1420 / 1410                                                  5/108/60



Typ:                         K
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 127   Renault Espace          245/45R18                                   A02) bis A10)ER1)


e2*2007/46*0009*08   1420 / 1410                                                  5/108/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                     e2*98/14*0272*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                  Renault Megane             205/40R18                         A02) bis A10)
                     (Limousine, Cabrio)
                                                215/40R18

                                                225/35R18

                                                235/35R18




RA-000608-F0-306-13~RE-5-108-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane Break     205/40R18                         A02) bis A10)
                (Kombi)
                                         215/40R18

                                          225/35R18

                                          235/35R18
                                          A01)K66)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000608-F0-306-13~RE-5-108-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-F0-306
Anlage-Nr. :               13
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.


Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.07.2014




RA-000608-F0-306-13~RE-5-108-60-ET45.docx
						
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