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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 16 RENAULT                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 13.06.2014
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Fahrzeughersteller                         : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
TREZHKA50D601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    10/09
TREZHKA50O601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    04/12
TREZHKA50T601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    01/11
TREZHKA50W601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    03/09
TREZHKA50Y601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    06/09
TREZHKA50601          PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    06/09
TREZHSA50D601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    10/09
TREZHSA50O601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    04/12
TREZHSA50T601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    01/11
TREZHSA50W601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    03/09
TREZHSA50Y601         PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    06/09
TREZHSA50601          PCD108 ET50              Ø70.1 Ø60.1                 60,1   Kunststoff      638     1995    03/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : G; JM
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR4
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : B 54
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : B 54; G
                                             130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
G            e2*98/14*0206*..  66 - 152 205/55R16                   51G                        10B; 11G; 11H; 12T;
                                        205/60R16                   51G                        51A; 7CP; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 74U; 76U

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                          Auflagen zu Reifen         Auflagen
B 54         G199             123   205/55R16                       51G                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               74U; 76T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 16 RENAULT                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2014
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 83 - 110 205/60R16              12K; 51G                 kurzer Radstand;
                                                                                          langer Radstand;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 4G1

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4G1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 55 78R (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 16 RENAULT                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.06.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7CP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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