Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 51 RENAULT Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2014
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Fahrzeughersteller : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EBK2SA44O601 PCD100 ET44 ohne 60,1 575 1975 04/12
EBK2SA44601 PCD100 ET44 ohne 60,1 575 1975 03/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA
100 Nm für Typ : B56; JA
105 Nm für Typ : SR
110 Nm für Typ : P; R
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 5DV; 51J Nicht Kombi
175/60R15 81 5DV; 51J (Grandtour); nicht
175/65R15 84 51J Modell ab Nov.2012;
48 - 82 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 73C; 74A; 74U; 76Q;
50 - 82 185/60R15 51G 4B2; 4GS
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 Nur Kombi (Grandtour);
185/55R15 82 nicht Modell ab
185/60R15 84 Nov.2012;
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 58 165/65R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
55 - 82 175/60R15 81 5DV 73C; 74A; 74U; 76Q;
4B2; 4GS
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 12N; 5DV; 51J Reifen mit
175/60R15 81 12N; 5DV; 51J Schneeketten; Nicht
48 - 82 185/55R15 82 12N Kombi (Grandtour);
185/60R15 84 12N nicht Modell ab
50 - 82 185/60R15 12N; 51G Nov.2012;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74U; 76Q; 4B2;
4GS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 51 RENAULT Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 54 - 66 195/60R15 88 12I nur Clio 4 ab Mj.
195/65R15 91 12A 2012; Kombilimousine;
205/55R15 88 12A Schrägheck; nicht
205/60R15 91 12A Captur;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74U; 76Q; 4B2;
4GS
R e2*2001/116*0327*.. 66 205/60R15 91 Frontantrieb; nur
205/65R15 94 Captur;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74U; 76Q;
4B2; 4GS
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74U
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74U
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12K; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 73C; 74A; 74U
205/60R15 91
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 51G Modus (kurzer
175/65R15 51G Radstand); Grand
48 - 82 185/60R15 51G Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74U; 76Q;
4GS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 51 RENAULT Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 12N; 51G Reifen mit
175/65R15 12N; 51G Schneeketten; Modus
48 - 82 185/60R15 12N; 51G (kurzer Radstand);
Grand Modus (langer
Radstand);
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74U; 76Q; 4GS
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 G638 61 - 83 195/60R15-88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 11A; 22B 73C; 74A; 74U
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*98/14*0010*.. 59 - 85 185/60R15 12T; 51G Reifen mit
DA e2*98/14*0009*.. Schneeketten;
EA e2*98/14*0103*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
KA e2*98/14*0192*.. 51A; 7CP; 71K; 721;
LA e2*98/14*0072*.. 73C; 74A; 74U; RE7
BA e2*98/14*0010*.. 59 - 85 175/65R15-84 RE7; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
DA e2*98/14*0009*.. 185/60R15 51G 12K; 51A; 7CP; 71K;
EA e2*98/14*0103*.. 70 - 84 185/55R15 51G 721; 73C; 74A; 74U
KA e2*98/14*0192*.. 101 - 108 185/55R15 51G; 52J
LA e2*98/14*0072*..
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/65R15 12T; 51G nur bis
e2*98/14*0068*.. 101 - 103 195/60R15 12A; 51G e2*98/14*0068*11;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
7CP; 71K; 721; 73C;
74A; 74U; 76Q; RE2
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 51 RENAULT Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2014
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4GS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.09.2014
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7CP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE7) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 bzw. 185/55R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44
bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ J x 16 ET44 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.