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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49998 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55069914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ EM 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 1 von 5

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Emotion
Typ                             EM 706
Radgröße                        7,0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
B5           EM 706 B5 / Z13 Ø70,0 - Ø60,1       5/108/60,1         48       725     2180

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49998
Herstellerzeichen               ATS Germany
Radtyp und Ausführung           EM 706 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                     (Nm)              (mm)
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110               26              Multipack: 110
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°     110               30              Multipack: 47
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     100               26              Multipack: 110

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49998 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55069914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ EM 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna         72-140        205/50R16     R37 T87 T91                           0A1 A02 A04
B56                    72-140        205/55R16     T88 T89 X11                           A05 A08 A09
G638,                                                                                    A14 A19 A30
e2*93/81*0012*..,                                                                        B02 Lim Re4
e2*98/14*0012*..                                                                         S03
Renault Laguna         66-152        205/55R16     T88 T89                               0A1 A02 A04
G                      68-152        205/60R16     R09                                   A05 A08 A09
e2*98/14*0206*..                                                                         A13 A14 A19
                                                                                         B03 Car Lim
                                                                                         X38 S02
Renault Laguna         72-140        205/50R16     R37 T91                               0A1 A02 A04
K56                    72-140        205/55R16     T91 X11                               A05 A08 A09
e2*93/81*0011*..,                                                                        A14 A19 A30
e2*98/14*0011*..                                                                         B02 Car Re4
                                                                                         S03
Renault Megane         110           205/55R16                                           0A1 A02 A04
M                                                                                        A05 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                         A12 A14 A19
                                                                                         B03 Flh S04
Renault Megane         110           205/55R16                                           0A1 A02 A04
Cabrio                                                                                   A05 A08 A09
M                                                                                        A12 A14 A19
e2*98/14*0272*..                                                                         B03 Cbo Cpe
- Cabrio/Coupé                                                                           S04
Renault Megane         110           205/55R16                                           0A1 A02 A04
Grandtour                                                                                A05 A08 A09
M                                                                                        A12 A14 A19
e2*98/14*0272*..                                                                         B03 Car S04
Renault Safrane        82-140        205/55R16     T91                                   0A1 A02 A04
B54                                                                                      A05 A08 A09
G199,                                                                                    A14 A19 A30
e2*93/81*0063*..,                                                                        B02 Re4 S03
e2*98/14*0063*..

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55069914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ EM 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49998 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55069914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ EM 706
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

Re4     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an
Achse 1.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49998 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55069914 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ EM 706
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. August 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. August 2014




Blauth                                                                00215916.DOC




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