Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREH2KA35D601 PCD100 ET35 ohne 60,1 560 1890 10/09 TREH2KA35O601 PCD100 ET35 ohne 60,1 560 1890 03/13 TREH2KA35W601 PCD100 ET35 ohne 60,1 560 1890 03/09 TREH2KA35601 PCD100 ET35 ohne 60,1 560 1890 05/09 TREH2SA35D601 PCD100 ET35 ohne 60,1 560 1890 10/09 TREH2SA35O601 PCD100 ET35 ohne 60,1 560 1890 03/13 TREH2SA35W601 PCD100 ET35 ohne 60,1 560 1890 03/09 TREH2SA35601 PCD100 ET35 ohne 60,1 560 1890 05/09 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA; X 53 100 Nm für Typ : B; B56; C06; JA 105 Nm für Typ : SR 125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88 Logan MCV (Kombi) bis e2*2007/46*0013*.. 195/65R14 89 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14 51G Logan (Stufenheck) 175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012; Nicht 185/70R14 88 Lodgy; 195/65R14 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 165/80R14 85 Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0013*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway; 185/65R14 86 Frontantrieb; 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14 51G CLIO (Schrägheck); e2*98/14*0126*.. 40 - 79 185/55R14-80 nicht Stufenheck THALIA (Stufenheck); 185/60R14 82 nicht Stufenheck 10B; 11B; 11G; 11H; 42 - 72 175/65R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 55 - 72 175/60R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J B e2*93/81*0126*.. 40 - 66 165/65R14 12T; 51G Reifen mit 47 - 66 175/65R14 12K; 51G Schneeketten; 66 175/60R14 12K; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B56 G638 61 - 83 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 195/65R14-89 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A; 205/60R14-88 11A; 22B 74U; 76J Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb; e2*98/14*0010*.. 47 - 79 185/60R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; DA e2*93/81*0009*.., 195/60R14-86 11A; 22B; 22D; 24M 12A; 51A; 7CP; 71C; e2*98/14*0009*.. 47 - 84 175/65R14-82 71K; 721; 725; 73C; 66 - 72 185/65R14 11A; 22B; 51G 74A; 74U; RE8 80 - 84 185/60R14-82 195/60R14-86 11A; 22B; 24M EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0103*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 7CP; 71C; 195/60R14-85 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; RE8 KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 175/70R14 51G Frontantrieb; 185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-86 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 7CP; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; RE8 LA e2*93/81*0072*.., 47 - 72 175/70R14 51G Frontantrieb; e2*98/14*0072*.. 47 - 84 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 12A; 51A; 7CP; 71C; 195/60R14-86 11A; 22B; 24M 71K; 721; 725; 73C; 66 - 72 185/65R14 51G 74A; 74U; RE8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e2*93/81*0068*.., 55 - 66 175/70R14 51G nur bis e2*98/14*0068*.. 185/65R14-86 e2*98/14*0068*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7CP; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; RE1 Verkaufsbezeichnung: RENAULT TWINGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C06 e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0071*.., 51A; 71C; 71K; 721; G391 725; 73C; 74A; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT 19 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X 53 G073 81 175/65R14 12K; 51G Stufenheck; 185/60R14 12A; 51G Schrägheck; 99 165/65R14 12K; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J X 53 G073 43 - 66 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 824 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14 51G erhöhtes Anzugsmoment 175/65R14 51G 125 Nm; Nur Twingo; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 42 RENAULT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7CP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.