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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 05.09.2014
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Fahrzeughersteller                           : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                     last    umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                  (kg)    (mm)     datum
TREH2KA35D601         PCD100 ET35                  ohne                     60,1                   560     1890    10/09
TREH2KA35O601         PCD100 ET35                  ohne                     60,1                   560     1890    03/13
TREH2KA35W601         PCD100 ET35                  ohne                     60,1                   560     1890    03/09
TREH2KA35601          PCD100 ET35                  ohne                     60,1                   560     1890    05/09
TREH2SA35D601         PCD100 ET35                  ohne                     60,1                   560     1890    10/09
TREH2SA35O601         PCD100 ET35                  ohne                     60,1                   560     1890    03/13
TREH2SA35W601         PCD100 ET35                  ohne                     60,1                   560     1890    03/09
TREH2SA35601          PCD100 ET35                  ohne                     60,1                   560     1890    05/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : RENAULT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA; X 53
                                               100 Nm für Typ : B; B56; C06; JA
                                               105 Nm für Typ : SR
                                               125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/70R14 88                                          Logan MCV (Kombi) bis
             e2*2007/46*0013*..           195/65R14 89                11A; 24M                  Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74U; 76J
SR             e2*2001/116*0323*..       50 - 64    165/80R14         51G                       Logan (Stufenheck)
                                                    175/70R14 84      5EA; 51J                  bis Mj 2012; Nicht
                                                    185/70R14 88                                Lodgy;
                                                    195/65R14 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74U; 76J
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 65         165/80R14 85                                Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0013*..                   175/70R14 84                                Nicht Sandero Stepway;
                                                    185/65R14 86                                Frontantrieb;
                                                    185/70R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/65R14 89      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74U; 76J


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT                                                Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14                 51G                      CLIO (Schrägheck);
             e2*98/14*0126*..  40 - 79 185/55R14-80              nicht Stufenheck         THALIA (Stufenheck);
                                       185/60R14 82              nicht Stufenheck         10B; 11B; 11G; 11H;
                               42 - 72 175/65R14                 51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                               55 - 72 175/60R14                 51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 76J
B              e2*93/81*0126*..     40 - 66   165/65R14          12T; 51G                 Reifen mit
                                    47 - 66   175/65R14          12K; 51G                 Schneeketten;
                                    66        175/60R14          12K; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74U

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          G638             61 - 83 185/65R14                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R14-86               11A; 22B; 51J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                      195/65R14-89               11A; 22B                 721; 725; 73C; 74A;
                                      205/60R14-88               11A; 22B                 74U; 76J

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14                 51G                      Frontantrieb;
             e2*98/14*0010*..  47 - 79 185/60R14-82              11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
DA           e2*93/81*0009*..,         195/60R14-86              11A; 22B; 22D; 24M       12A; 51A; 7CP; 71C;
             e2*98/14*0009*..  47 - 84 175/65R14-82                                       71K; 721; 725; 73C;
                               66 - 72 185/65R14                 11A; 22B; 51G            74A; 74U; RE8
                               80 - 84 185/60R14-82
                                       195/60R14-86              11A; 22B; 24M
EA           e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e2*98/14*0103*..          185/60R14-82                                       12K; 51A; 7CP; 71C;
                                       195/60R14-85                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; RE8
KA             e2*98/14*0192*..     47 - 70   175/70R14          51G                      Frontantrieb;
                                              185/65R14-86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-86       11A; 22B; 24M            12A; 51A; 7CP; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; RE8
LA             e2*93/81*0072*..,    47 - 72   175/70R14          51G                      Frontantrieb;
               e2*98/14*0072*..     47 - 84   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                12A; 51A; 7CP; 71C;
                                              195/60R14-86       11A; 22B; 24M            71K; 721; 725; 73C;
                                    66 - 72   185/65R14          51G                      74A; 74U; RE8




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT                                                Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e2*93/81*0068*.., 55 - 66 175/70R14                 51G                      nur bis
             e2*98/14*0068*..          185/65R14-86                                       e2*98/14*0068*11;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7CP; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; 76J; RE1

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
C06          e2*93/81*0071*.., 40 - 55 155/65R14                 12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0071*..,                                                          51A; 71C; 71K; 721;
               G391                                                                       725; 73C; 74A; 74U

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X 53         G073             81              175/65R14          12K; 51G                 Stufenheck;
                                              185/60R14          12A; 51G                 Schrägheck;
                                    99        165/65R14          12K; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                          76J
X 53           G073                 43 - 66   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82       824                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 76J

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14               51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              175/65R14          51G                      125 Nm; Nur Twingo;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT                                                Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
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      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 42 RENAULT                                                Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7CP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
     Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
     dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.