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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 46R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         46R6705.05
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault, bzw. Matra

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
G, JM, M, W, FW                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50573 120 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
B54, B56, DE, JA, J63, JE, K56 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50579   140 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                          J63
ABE / EG-Genehmigung:         F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Renault Espace V6          205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                           K03a)K04a)K32)K33)

F691/NT07E          1200/1120                                              4/100/60,2



Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        G199
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123          Safrane                    205/55R16                         A01) bis A10)
                                                                           K15)K31)S04)

G199//NT06E         1135/925                                               5/108/65



Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0063*.. , e2*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 140   Safrane                  205/55R16                           A01) bis A10)
                                                                           K15)K31)S04)


e2*98/14*0063*07    1190/1050                                              5/108/65



Typ:                         B56
ABE / EG-Genehmigung:        G638; e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 69 bis 140   Laguna                  215/45R16                            A01) bis A10)
                                      G23)                                 K03)K35)S04)

                                         205/50R16
                                         K36)

                                         205/55R16
                                         E05)K36)

                                         225/45R16
                                         K36)
e2*98/14*0012*20E   1160/1000                                              5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         K56
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 140   Laguna Grand Tour        205/55R16                          A01) bis A10)
                                       E05)                               K03)K35)K36)S04)

                                         225/45R16

e2*98/14*0011*21E   1160/1210                                             5/108/60



Typ:                         JE
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 140   Renault Espace           205/55R16                          A02) bis A10)
                                       ER1)                               S04)

                                         215/50R16
                                         ER1)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
e2*93/81*0084*09E   1340/1270(1320)                                       5/108/60



Typ:                          JA
ABE / EG-Genehmigung:         e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 102   Renault Scenic RX4        215/60R16                         A02) bis A10)

                                         215/65R16

e2*98/14*0068*33    1030/1080                                             5/108/60



Typ:                         G
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152   Laguna Limousine,        205/55R16                          A02) bis A10)
              Laguna Grand Tour        A91) E05a)                         E06)

                                         205/55R16 M+S
                                         A91)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K15)K18)
e2*98/14*0206*39    1190/1070                                             5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    4/9                                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                          DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 152   Renault Avantime         225/55R16                                A01) bis A10)
                                                                                 K03)

e2*98/14*0247*03E   1320/1060                                                    5/108/60



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                    e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                 Renault Megane             205/50R16                         A02) bis A10)
                    (Limousine, Cabrio)        A93)

                                               205/55R16

                                               215/55R16
                                               A01)K52)

                                               225/45R16

                                               225/50R16
                                               A01)K52)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                  e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                 Renault Megane Break     205/55R16                           A02) bis A10)
                    (Kombi)                  A01)K66)

                                               215/55R16
                                               A01)K52)K66)

                                               225/50R16
                                               A01)K52)K66)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110      Renault Megane Scenic, 205/60R16                          A02) bis A10)
                Megane Grand Scenic
                                        215/55R16

                                         225/55R16
                                         A01)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 84       Renault Kangoo          195/60R16                         A02) bis A10)
                                        A01)ER2)G5T)K04)N205)

                                         205/55R16
                                         A01)A93)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)G6D)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K04)K74)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


RA-000567-D0-104-12~RE-5-108-60-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    6/9                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A91)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
        des Fahrzeugherstellers).

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000567-D0-104-12~RE-5-108-60-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    7/9                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1160 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G23)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit den Bereifungsgrößen 195/65R15 und/oder
        205/60R15 ausgerüstet sind oder in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000567-D0-104-12~RE-5-108-60-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    8/9                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
      nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04)       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
           oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
           hinter der Radmitte herzustellen.
           Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
           maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
           Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
      nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K15)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
           Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
           umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K31)       An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers
           nachzuarbeiten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme
           durch Kreisfahrt.

K32)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.

K33)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.

K35)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
         Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
       - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,

K36)       Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
       -    Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten.
       -    Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
            Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
            bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
            befestigen.

K52)       An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
           Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg
           abzuschneiden.



RA-000567-D0-104-12~RE-5-108-60-ET35_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-D0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    9/9                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


K63)    An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
        Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
        Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die
        gekürzten Stehbolzen.

K66)    An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
        für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die
        ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den
        Kunststoffinnenkotflügel anzulegen.

K74)    An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
        Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
        Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S04)    An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.08.2014




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