Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48104
Nr. : RA-000587-B0-104
Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra(F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AG, B54, B56, BA, DA, EA, FW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
JA, JM, K56, LA, M, N, P, R, W M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Nr. : RA-000587-B0-104
Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 84 Laguna 215/40R17 A02)bis A10)
(4-Loch-Radanschluß) A01)K03) S02)
205/45R17
e2*93/81*0012*20E 1050/980 4/100/60
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 83 Laguna 205/40R17 A02) bis A10)
(4-Loch-Radanschluß) S02)
215/40R17
A01)K03)
205/45R17
G638/NT06E 950/900 4/100/60
Typ: K56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Laguna Grandtour 205/45R17 A02) bis A10)
(4-Loch-Radanschluß) S02)
(nur für Fahrzeuge
mit max. Achslasten
von 1060 kg)
e2*93/81*0011*04 1060/1060 4/100/60
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: G199; e2*93/81*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 101 Safrane 205/45R17 A02) bis A10)
(4-Loch-Radanschluß) S02)
e2*93/81*0063*07 1110/920 4/100/60
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Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane 205/40R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie G25) S04)
13Zoll ww. 14Zoll
ww. 15Zoll)
59 bis 108 Megane 205/40R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie S04)
nur 15Zoll)
e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Coach 205/40R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie G25) S04)
13Zoll ww. 14Zoll
ww. 15Zoll)
72 bis 108 Megane Coach 205/40R17
(Fahrzeuge mit Serie
15Zoll ww. 16Zoll)
e2*93/81*0009*26E 950/860 4/100/60
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane Scenic 205/45R17 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14 od. G09) S04)
185/70R14)
215/40R17
A01) K03)
47 bis 103 Megane Scenic 205/45R17
(Serie 185/65R15 bzw.
195/60R15 bzw. 215/40R17
205/50R16) A01) K03)
e2*93/81*0068*33E 1050/1000 4/100/60
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Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane Classic 205/40R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie G25) S04)
13Zoll ww. 14Zoll
ww. 15Zoll)
59 bis 85 Megane Classic 205/40R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie S04)
nur 15Zoll)
e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Cabrio 205/40R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie G25) S04)
13Zoll ww. 14Zoll
ww. 15Zoll)
79 bis 108 Megane Cabrio 205/40R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie S04)
15Zoll ww. 16Zoll)
e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
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Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane Break 205/45R17 A02) bis A10)
(Kombi)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Renault Scenic 205/50R17 A02) bis A10)
205/55R17
G6N)
215/45R17
A93)G3D)
215/50R17
G6N)
225/45R17
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Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 195/40R17 A02) bis A10)
A93)T81)
195/45R17
A01)A93)K68)
205/40R17
A01)A93)K68)
215/35R17
A01)A93)G6H)K04)
215/40R17
A01)K04)K68)K69)
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Clio 195/45R17 A02) bis A10) E10)E68)
(Serie 15Zoll)
205/40R17
A01)K03)
E2*2001/116*0327*40 950/880 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 78 Clio 3 türig, 195/45R17 A02) bis A10) E10)E68)
Clio 5 türig,
Clio Kombi 205/40R17
(Serie 15-Zoll) A01)K03)
e2*2007/46*0008*12 890/900(0) 4/100/60
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Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 88 Renault Clio 195/45R17 A02) bis A10)
(4. Generation) A93a) E69)
205/45R17
215/40R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Renault Captur 205/45R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 15-Zoll A01)G01)
Serienreifen)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Renault Captur 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 16- oder 17-
Zoll Serienreifen) 225/45R17
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Anlage-Nr. : 12b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 205/45R17 A02) bis A10)
(4-Loch)
215/45R17
A01)G01)K04)
225/45R17
A01)G01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 98 Renault Wind 195/40R17 A02) bis A10)
205/40R17
215/35R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Renault Zoe 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Anlage-Nr. : 12b
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Teiletyp : 53R7704
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die
Radaußenkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Teiletyp : 53R7704
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1719 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder 185/60R15
nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.08.2014
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