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							Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 24 RENAULT                                                   Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 16.10.2015
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Fahrzeughersteller                           : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                (kg)      (mm)     datum
A4 100438601        PCD 100                        Ø72.2/Ø60,1              60,1    Kunststoff     640     1990    11/11
A4 100438601        PCD 100                        Ø72.2/Ø60,1              60,1    Kunststoff     650     1960    11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : RENAULT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 90 Nm für Typ : EA
                                               105 Nm für Typ : AG; SR
                                               109 Nm für Typ : AH
                                               110 Nm für Typ : M; P; R
                                               125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
                                               130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..         48 - 102 195/50R16 84                                 Nicht Kombi
                                                  205/45R16 83                                 (Grandtour); nicht ab
                                                                                               MJ 2012;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P
R              e2*2001/116*0327*..       48 - 82    195/50R16 84    11A; 24J; 24M              Nur Kombi (Grandtour);
                                                    205/45R16 83    11A; 24J; 24M              nicht ab MJ 2012;
                                                    205/50R16 87    11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 66                 195/55R16 87    124                        Frontantrieb; nur
                                                    195/60R16 89    124                        Captur;
                                                    195/65R16 92    12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         66 - 88    205/55R16 91    12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                    205/60R16       12T; 51G                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               75I; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 24 RENAULT                                                Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 88       195/50R16 84      11A; 27H                 nur Clio 4 ab Mj.
                                               195/55R16 87      11A; 27H                 2012; Kombilimousine;
                                               205/50R16 87      11A; 248; 26P; 27H       Schrägheck; nicht
                                               205/55R16 91      11A; 248; 26P; 27H       Captur;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 195/50R16 88           11A; 24M                 Nicht Logan Express;
             e2*2007/46*0013*..           195/55R16 87           11A; 24M                 Nicht Logan Pick-Up;
                                          205/50R16 87           11A; 24M                 Nicht Lodgy; Kombi
                                                                                          bis Mj.2013;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
SR             e2*2001/116*0323*..   50 - 77   195/50R16 84      5EA                      Logan (Stufenheck)
                                               195/55R16 87                               bis Mj 2012;
                                               205/50R16 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 77    195/50R16 84      11A; 24J; 24M            Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0013*..              195/55R16 87      11A; 24J; 24M            Nicht Sandero Stepway;
                                               205/50R16 87      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               205/55R16 91      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92      11A; 24C; 24D; 57T       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 82       185/55R16 87                               Modus (kurzer
                                               195/45R16 84                               Radstand); Grand
                                               195/50R16 84                               Modus (langer
                                               205/45R16 83                               Radstand);
                                               205/50R16 87      11A; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
EA           e2*93/81*0103*.., 66 - 84 195/45R16 80              5DA                      Frontantrieb;
             e2*98/14*0103*..          205/45R16 83                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          RAN; RE8




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 24 RENAULT                                                Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
M            e2*98/14*0272*..  60 - 120 205/55R16 91                                      Kombi (Grandtour);
                                        215/55R16 93                                      Cabrio; Stufenheck;
                                                                                          Steilheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JM           e2*2001/116*0274*.. 60 - 120 205/55R16 91                                    kurzer Radstand;
                                          215/55R16 93                                    langer Radstand;
                                 74 - 120 205/60R16 92           54F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AH           e2*2007/46*0457*.. 51 - 66       185/50R16 81       11A; 24J; 57E; 575       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76A; 97O

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 195/40R16 80                                     erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              195/45R16 80                                125 Nm; Nur Twingo;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AG           e2*2007/46*0251*..     43        185/55R16 87                                10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 24 RENAULT                                                Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 24 RENAULT                                                Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 24 RENAULT                                                Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97O) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des
     Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer der des
     Sonderrades der Hinterachse sein muß.
RAN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
     der Vorderachse (Durchmesser 238mm, Dicke 20mm) nicht zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 24 RENAULT                                                Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0271-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48864
ANLAGE: 24 RENAULT                                                Radtyp: 613
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    R
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
       Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

       Variante(n):    nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 360                    VA
             26P                      x = 280             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 350       y = 360             20                VA
             26N                   x = 350       y = 360              8                VA
             27F                   x = 300       y = 340             25                HA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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