Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213 Nr. : RA-000801-B0-306 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: WM808 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 108G Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1 geprüfte Radlast: 925 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault bzw. Matra Automobile S.A. / Frankreich Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment G, JM, M, W, FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4778 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 29 mm J bis Modelljahr 08/2002 4778 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm ab Modelljahr 09/2002 4800 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm JE, K Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4800 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 29 mm RA-000801-B0-306-04b~RE-5-108-60-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213 Nr. : RA-000801-B0-306 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM808 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 140 Renault Espace, 235/40R18 A01) bis A10) Renault Espace V6 K03)K38)K47)S07) e2*98/14*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60 Typ: G ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 152 Laguna Limousine, 225/35R18 A01) bis A10) Laguna Break K15)K18) 225/40R18 K03) e2*98/14*0206*39E 1190/1110 5/108/60 Typ: J ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0263*.., e2*98/14D0263*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 177 Renault Vel Satis 245/45R18 A01) bis A10) K03)K04) e2*98/14*0263*28 1370/1370 5/108/60 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0265*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Renault Espace 245/45R18 A01) bis A10) K21) e2*98/14*0265*33 1420/1410 5/108/60 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 127 Renault Espace 245/45R18 A01) bis A10) K21) e2*2007/46*0009*00 1420 / 1410 5/108/60 RA-000801-B0-306-04b~RE-5-108-60-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213 Nr. : RA-000801-B0-306 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) 205/45R18 A01)K52)M00) 215/40R18 A01)K52) 225/35R18 235/35R18 A01)K52) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FW N196 W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 84 Renault Kangoo 215/40R18 A02) bis A10) A01)G1Y)K04)T89) 225/40R18 A01)G1Y)K04)K28)K67) 235/35R18 A01)G2A)K01)K04)K28)K67)K74)T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Megane Break 205/40R18 A02) bis A10) (Kombi) A01)K66) 205/45R18 A01)K52)K66)M00) 215/40R18 A01)K52)K66) 225/35R18 A01)K66) RA-000801-B0-306-04b~RE-5-108-60-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213 Nr. : RA-000801-B0-306 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM808 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 110 Renault Megane Scenic, 215/45R18 A02) bis A10) Megane Grand Scenic A01)K63) 225/40R18 A01)K63) 235/40R18 A01)K03)K63) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000801-B0-306-04b~RE-5-108-60-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213 Nr. : RA-000801-B0-306 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM808 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R14, 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000801-B0-306-04b~RE-5-108-60-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213 Nr. : RA-000801-B0-306 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM808 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Kunststoffhalter zwischen hinteren Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen. K47) Die Kotflügelkante an Achse 2 ist am Übergang zum Stoßfänger um ca. 10 mm auszustellen und auf eine Restbreite von ca. 3 mm abzuschleifen. K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden. K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten Stehbolzen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. RA-000801-B0-306-04b~RE-5-108-60-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50213 Nr. : RA-000801-B0-306 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM808 K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S07) Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen Halteschrauben zu entfernen. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ WM808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 12.06.2015 RA-000801-B0-306-04b~RE-5-108-60-ET35.docx