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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49923
Nr. :                      RA-000827-B0-104
Anlage-Nr. :               17c
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    LS6704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LS6704.33
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                           630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2065 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AG, JM, M, P, N, FW, R, W        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000827-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET44_LS6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49923
Nr. :                      RA-000827-B0-104
Anlage-Nr. :               17c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Megane             205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)
                                           225/50R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99       Renault Megane Break     205/55R16                           A02) bis A10)
                (Kombi)
                                         225/50R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          195/60R16                            A02) bis A10)
                                        N205)                                EF0)

                                           195/60R16 M+S

                                           205/55R16

                                           205/60R16
                                           G6N)

                                           215/55R16
                                           G3C)

                                           225/50R16




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e2*2001/116*0319*..
P                              e2*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Modus           185/55R16                          A02) bis A10)
                                        G3S)M00)

                                          195/45R16
                                          A93)G6H)

                                          195/50R16

                                          205/45R16
                                          A93)

                                          215/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
N                               e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Renault Twingo Sport     195/45R16                         A02) bis A10)
                                         A01)K04)K80)

                                          205/40R16
                                          A01)K04)K80)

                                          205/45R16
                                          A01)K04)K80)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 98       Renault Wind            195/45R16                          A02) bis A10)

                                          195/50R16

                                          205/40R16

                                          205/45R16

                                          215/40R16

                                          215/45R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49923
Nr. :                      RA-000827-B0-104
Anlage-Nr. :               17c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                             N196
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66       Renault Kangoo          205/50R16                          A02) bis A10)
                (4-Loch)                A01)A93)K74)

                                          205/55R16
                                          A01)A93)G6D)K74)

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K74)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R                               e2*2001/116*0327*..
R                               e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio             185/55R16                         A02) bis A10)
                (4. Generation)          M00)N195)                         E69)

                                          195/50R16
                                          N205)

                                          195/55R16
                                          N205)

                                          205/50R16

                                          215/45R16

                                          225/45R16




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                             e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Renault Zoe             185/55R16                         A02) bis A10)
                                        M00)N195)                         EF0)

                                         195/50R16

                                         195/55R16

                                         205/50R16

                                         215/45R16

                                         225/45R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
     1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.



RA-000827-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET44_LS6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49923
Nr. :                      RA-000827-B0-104
Anlage-Nr. :               17c
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6704


G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
     185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das Blech-Innenradhaus ist im Bereich von oberhalb Radmitte bis ca. 45° vor
         Radmitte um ca. 5 mm nach außen aufzuweiten,
     - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist
         entsprechend zu kürzen und neu zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Blechnase im Bereich des hinteren Befestigungspunktes der
         Heckschürze ist nach oben zu formen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000827-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET44_LS6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49923
Nr. :                      RA-000827-B0-104
Anlage-Nr. :               17c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 LS6704


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 17c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LS6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.09.2016




RA-000827-B0-104-17c~RE-4-100-60-ET44_LS6704.docx
						
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