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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51168



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         IC8080
§ 22 51168




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51168


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51168


             Die ABE-Nr. 51168 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ IC8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0419-16-MURD vom 13.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51168




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 13.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeughersteller                      : RENAULT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             GG3 60,1            GG3                     Ø60,1-H-Ø72                 60,1     Kunststoff     740     2200    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : J; JM; M
             Zubehör                                 : H2
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                       Typ : J; K
§ 22 51168




             Zubehör                                 : H10
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : K
                                                       110 Nm für Typ : J; M
                                                       130 Nm für Typ : JM
             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ESPACE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             K            e2*98/14*0265*..  85 - 177 245/45R18                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         74U

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
             M            e2*98/14*0272*..  110   225/40R18 88W                                          Kombi (Grandtour);
                                                                                                         Cabrio; Stufenheck;
                                                                                                         Steilheck;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SCENIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
             JM           e2*2001/116*0274*.. 83 - 110 225/40R18 92                                      kurzer Radstand;
                                                                                                         langer Radstand;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:    RENAULT VELSATIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             J            e2*98/14D0263*.., 83 - 177 245/45R18               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e2*98/14*0263*..                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P
             J              e2*98/14D0263*..,    83 - 127 245/45R18          51G                      nur Fz. mit 4-
                            e2*98/14*0263*..                                                          Zylindermotor;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
§ 22 51168




                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                   Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                  Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                  werden.
§ 22 51168
						
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