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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   WM807
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             108G
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2250 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Renault (F) bzw. Matra (F)




RA-000800-B0-306-06a~RE-5-108-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
FW, G, M, JM, W                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          4778     120 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
J                                  bis Modelljahr 08/2002:                     4778      120 Nm
                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                   M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
                                   ab Modelljahr 09/2002:                      4800      140 Nm
                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                   M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
JE, K, B56, K56, DE                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4800      140 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 29 mm


Typ:                         B56
ABE / EG-Genehmigung:        G638; e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Rad-/Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 140   Laguna                  205/45R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K03)K35)K36)
                                                                         S02)
                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         K45)

                                         235/40R17
                                         K45)

e2*98/14*0012*20E   1160/1000                                            5/108/60



Typ:                         K56
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 140   Laguna Grand Tour        225/45R17                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K35)K36)K45)
                                         235/40R17                       S02)

e2*98/14*0011*21E   1160/1260                                            5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ:                         JE
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 103   Renault Espace 2.0       215/50R17                                    A02) bis A10)
              Renault Espace 1.9Tdi    A01)K38)M00)                                 S02)

                                            225/45R17

                                            235/40R17
                                            A01)K03)

                                            235/45R17
                                            A01)K02)K03)K38)K47)

                                            245/40R17
                                            A01)K02)K03)K38)K47)

 81 bis 95          Renault Espace 2.2 TD   225/45R17                               A02) bis A10)
                    (nicht für Fahrzeuge                                            S02)
                    mit langem Radstand)    235/45R17
                                            A01)K02)K03)K38)K47)



 123 bis 140        Renault Espace V6       225/45R17                               A02) bis A10)
                    (nicht für Fahrzeuge                                            S02)
                    mit langem Radstand)    235/45R17
                                            A01)K02)K03)K38)K47)

 81 bis 103; 140 Renault Grand Espace       225/45R17                               A02) bis A10)
                 (langer Radstand)                                                  S02)
                                            235/45R17
                                            A01)K02)K03)K38)K47)
e2*98/14*0084*09E   1340/1270(1320)                                                 5/108/60



Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        215/45R17                                   A01) bis A10)
               Laguna Break             E54)                                        K15)K18)

                                            215/45R17 M+S

                                            225/45R17
                                            K03)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                            vorne                hinten             Hinweise
                                            215/45R17            225/45R17          A01) bis A10) E54)
                                                                                    K15)K18)V00)
e2*98/14*0206*39E   1190/1090                                                       5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ:                          DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 152   Renault Aventime         225/50R17                          A01) bis A10)
                                                                           K03)


e2*98/14*0247*03E                                                          5/108/60



Typ:                            J
ABE / EG-Genehmigung:           e2*98/14*0263*.. , e2*98/14D0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177    Renault Vel Satis         225/55R17                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)

e2*98/14*0263*28     1370/1370                                             5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 177    Renault Espace          225/55R17                           A01) bis A10)
                                       E07)                                K03)K04)

                                          225/55R17 M+S

                                          235/50R17
                                          E07)
e2*98/14*0265*33     1420/1420                                             5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 127    Renault Espace          225/55R17                           A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)
                                          235/50R17

e2*2007/46*0009*01   1420/1445                                             5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    5 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane             205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)        M00)

                                           205/50R17
                                           A01) K52)M00)

                                           215/45R17
                                           A01) K52)

                                           225/40R17

                                           225/45R17
                                           A01) K52)

                                           235/40R17
                                           A01) K52)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane Break     205/45R17                           A02) bis A10)
                (Kombi)                  M00)

                                           205/50R17
                                           A01) K52)K66) M00)

                                           215/45R17
                                           A01) K52)K66)

                                           225/45R17
                                           A01) K52)K66)

                                           235/40R17
                                           A01) K52)K66)




RA-000800-B0-306-06a~RE-5-108-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    6 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110      Renault Megane Scenic, 205/50R17                          A02) bis A10)
                Megane Grand Scenic     A01) K63)M00)

                                         205/55R17
                                         A01) K63)M00)

                                         215/50R17
                                         A01) K03)K63) M00)

                                         225/45R17
                                         A01) K63)

                                         235/45R17
                                         A01) K03)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
W                              e2*2001/116*0364*..
W                              e2*2007/46*0006*..
FW                             N196
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 84       Renault Kangoo          215/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)G6D)K04)T91)

                                         225/45R17
                                         A01)G1Y)K04)

                                         235/40R17
                                         A01)G2A)K01)K04)K74)

                                         245/40R17
                                         A01)G1Y)K01)K02)K28)K67)K74)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000800-B0-306-06a~RE-5-108-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G2A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R14,
     195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000800-B0-306-06a~RE-5-108-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Teiletyp :                 WM807


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
         Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,

K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten.
     - Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
        Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
        bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
        befestigen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Kunststoffhalter
     zwischen hinteren Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen.

K45) An Achse 1 ist die Radhausauschnittkante im Bereich von 100 mm vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen.

K47) Die Kotflügelkante an Achse 2 ist am Übergang zum Stoßfänger um ca. 10 mm
     auszustellen und auf eine Restbreite von ca. 3 mm abzuschleifen.

K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
     Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
     Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
     Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
     Stehbolzen.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
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K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
         Kunststoffinnenkotflügel sind komplett zu kürzen,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. Der verbleibende
         Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
         anzulegen und festzukleben.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017




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