Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. : RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: WM807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 108G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast: 850 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F)
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Nr. : RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
FW, G, M, JM, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4778 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
J bis Modelljahr 08/2002: 4778 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Modelljahr 09/2002: 4800 140 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
JE, K, B56, K56, DE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4800 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 140 Laguna 205/45R17 A01) bis A10)
M00) K03)K35)K36)
S02)
215/45R17
225/45R17
K45)
235/40R17
K45)
e2*98/14*0012*20E 1160/1000 5/108/60
Typ: K56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 140 Laguna Grand Tour 225/45R17 A01) bis A10)
K03)K35)K36)K45)
235/40R17 S02)
e2*98/14*0011*21E 1160/1260 5/108/60
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Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 103 Renault Espace 2.0 215/50R17 A02) bis A10)
Renault Espace 1.9Tdi A01)K38)M00) S02)
225/45R17
235/40R17
A01)K03)
235/45R17
A01)K02)K03)K38)K47)
245/40R17
A01)K02)K03)K38)K47)
81 bis 95 Renault Espace 2.2 TD 225/45R17 A02) bis A10)
(nicht für Fahrzeuge S02)
mit langem Radstand) 235/45R17
A01)K02)K03)K38)K47)
123 bis 140 Renault Espace V6 225/45R17 A02) bis A10)
(nicht für Fahrzeuge S02)
mit langem Radstand) 235/45R17
A01)K02)K03)K38)K47)
81 bis 103; 140 Renault Grand Espace 225/45R17 A02) bis A10)
(langer Radstand) S02)
235/45R17
A01)K02)K03)K38)K47)
e2*98/14*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60
Typ: G
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 152 Laguna Limousine, 215/45R17 A01) bis A10)
Laguna Break E54) K15)K18)
215/45R17 M+S
225/45R17
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
vorne hinten Hinweise
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10) E54)
K15)K18)V00)
e2*98/14*0206*39E 1190/1090 5/108/60
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Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Typ: DE
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152 Renault Aventime 225/50R17 A01) bis A10)
K03)
e2*98/14*0247*03E 5/108/60
Typ: J
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0263*.. , e2*98/14D0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 177 Renault Vel Satis 225/55R17 A01) bis A10)
K03)K04)
e2*98/14*0263*28 1370/1370 5/108/60
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177 Renault Espace 225/55R17 A01) bis A10)
E07) K03)K04)
225/55R17 M+S
235/50R17
E07)
e2*98/14*0265*33 1420/1420 5/108/60
Typ: K
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 127 Renault Espace 225/55R17 A01) bis A10)
K03)K04)
235/50R17
e2*2007/46*0009*01 1420/1445 5/108/60
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Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) M00)
205/50R17
A01) K52)M00)
215/45R17
A01) K52)
225/40R17
225/45R17
A01) K52)
235/40R17
A01) K52)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Renault Megane Break 205/45R17 A02) bis A10)
(Kombi) M00)
205/50R17
A01) K52)K66) M00)
215/45R17
A01) K52)K66)
225/45R17
A01) K52)K66)
235/40R17
A01) K52)K66)
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Anlage-Nr. : 6a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110 Renault Megane Scenic, 205/50R17 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic A01) K63)M00)
205/55R17
A01) K63)M00)
215/50R17
A01) K03)K63) M00)
225/45R17
A01) K63)
235/45R17
A01) K03)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
FW N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 84 Renault Kangoo 215/45R17 A02) bis A10)
A01)G6D)K04)T91)
225/45R17
A01)G1Y)K04)
235/40R17
A01)G2A)K01)K04)K74)
245/40R17
A01)G1Y)K01)K02)K28)K67)K74)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000800-B0-306-06a~RE-5-108-60-ET35.docx
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Nr. : RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G2A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R14,
195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Teiletyp : WM807
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten.
- Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
befestigen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Kunststoffhalter
zwischen hinteren Stoßfänger und Radhaus bis zum Niet zu kürzen.
K45) An Achse 1 ist die Radhausauschnittkante im Bereich von 100 mm vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen.
K47) Die Kotflügelkante an Achse 2 ist am Übergang zum Stoßfänger um ca. 10 mm
auszustellen und auf eine Restbreite von ca. 3 mm abzuschleifen.
K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.
K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
Stehbolzen.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
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Anlage-Nr. : 6a
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die beiden im äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
Kunststoffinnenkotflügel sind komplett zu kürzen,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. Der verbleibende
Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
anzulegen und festzukleben.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017
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