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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R665
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6654.23
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                           615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1995 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault(F) bzw. Matra(F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AG, JM, M, N, P, R, FW, W        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000477-J0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Megane             205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)
                                           215/50R16

                                           225/50R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99       Renault Megane Break     205/55R16                           A02) bis A10)
                (Kombi)
                                         215/50R16

                                           225/50R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          195/60R16                            A02) bis A10)
                                        N205)                                EF0)

                                           195/60R16 M+S

                                           205/55R16

                                           205/60R16
                                           G6N)

                                           215/55R16
                                           G3C)

                                           225/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    3/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
P                                    e2*2001/116*0319*..
P                                    e2*2007/46*0007*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82             Renault Modus           185/50R16                         A02) bis A10)
                                              A93)T81)

                                               185/55R16
                                               G3S)

                                               195/45R16
                                               A93)G6H)

                                               195/50R16

                                               205/45R16
                                               A93)



Typ:                            R
ABE / EG-Genehmigung:           e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 102   Clio                          205/45R16                           A02) bis A10)E10)
              (3. Generation, Serie nur 15
              Zoll)
 48 bis 102   Clio                          205/45R16                           A02) bis A10)
              (3. Generation, Serie 16 Zoll
              bzw. ww. 15- und 16 Zoll)

e2*2001/116*0327*45   950/890(0)                                                4/100/60



Typ:                            R
ABE / EG-Genehmigung:           e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 78    Clio                          205/45R16                           A02) bis A10)E10)
              (3. Generation, Serie nur 15
              Zoll)
 48 bis 78    Clio                          205/45R16                           A02) bis A10)
              (3. Generation, Serie 16 Zoll
              bzw. ww.15- und 16 Zoll)

e2*2007/46*0008*12    N1-890/900(0)                                             4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    4/8                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
N                                     e2*2001/116*0359*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
98                    Renault Twingo Sport     195/45R16 M+S                         A02) bis A10)




Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 98    Wind                    195/45R16 M+S                                  A02) bis A10)

e2*2001/116*0359*24   870/710                                                        4/100/60



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
W                                    e2*2001/116*0364*..
W                                    e2*2007/46*0006*..
FW                                   N196
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66             Renault Kangoo          205/50R16                              A02) bis A10)
                      (4-Loch)                A93)

                                                  205/55R16
                                                  A93)G6D)

                                                  215/50R16
                                                  A01)K74)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                        e2*2001/116*0327*..
R                                        e2*2007/46*0008*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88             Renault Clio, Clio Grandtour 185/55R16                         A02) bis A10)
                      (4. Generation)              N195)                             E69)

                                                  195/50R16
                                                  A93a)N205)

                                                  195/55R16
                                                  N205)

                                                  205/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               22b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                             e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 68       Renault Zoe             185/55R16                         A02) bis A10)
                                        N195)T87)                         EF0)

                                         195/50R16

                                         195/55R16

                                         205/50R16




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.



RA-000477-J0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E10)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E69)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite
        von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G3C)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.




RA-000477-J0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    7/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


G3S)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
        185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6H)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
        185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6N)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
        205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K74)    An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
        Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
        Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000477-J0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Die Anlage Nr. 22b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.11.2017




RA-000477-J0-104-22b~RE-4-100-60-ET45_42R665.docx
						
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