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							Gutachten 366-0272-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 29 RENAULT                                                   Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.02.2018
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Fahrzeughersteller                         : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTD42GA35W601 PCD100 ET35                      ohne                        60,1                    555     1975    06/13
TTD42GA35601  PCD100 ET35                      ohne                        60,1                    555     1975    06/13
TTD42KA35W601 PCD100 ET35                      ohne                        60,1                    555     1975    06/13
TTD42KA35601  PCD100 ET35                      ohne                        60,1                    555     1975    06/13
TTD42SA35W601 PCD100 ET35                      ohne                        60,1                    555     1975    06/13
TTD42SA35601  PCD100 ET35                      ohne                        60,1                    555     1975    06/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA; X 53
                                             100 Nm für Typ : B; B56; JA; 57
                                             105 Nm für Typ : SR
                                             125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14                  51G; 56G                  Logan (Stufenheck)
                                         175/70R14 84               5EA; 51J                  bis Mj 2012; Nicht
                                         185/70R14 88                                         Lodgy;
                                         195/65R14 89                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                              76J; 77E
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 65      165/80R14 85       56G                       Sandero bis Mj 2012;
               e2*2007/46*0013*..                175/70R14 84                                 Nicht Sandero Stepway;
                                                 185/65R14 86                                 Frontantrieb;
                                                 185/70R14 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/65R14 89       11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                              76J; 77E
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 77      185/70R14 88       11A; 24M                  Logan MCV (Kombi) bis
               e2*2007/46*0013*..                195/65R14 89       11A; 24M                  Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                              76J; 77E


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 29 RENAULT                                                Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.02.2018
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*93/81*0126*.., 40 - 72 165/65R14                 51G                      CLIO (Schrägheck);
             e2*98/14*0126*..  40 - 79 185/55R14-80              nicht Stufenheck         THALIA (Stufenheck);
                                       185/60R14-82              nicht Stufenheck         10B; 11B; 11G; 11H;
                               42 - 72 175/65R14                 51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                               55 - 72 175/60R14                 51G                      725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                          76J
57             e2*93/81*0064*..     40 - 55   165/60R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/60R14-78       11A; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/45R14-76       11A; 22B; 367            725; 73C; 74A; 74U
                                    40 - 79   185/55R14-77       11A; 22B; 367
                                    66        165/65R14          51G
                                    66 - 79   175/60R14-78
                                              195/45R14-76       11A; 22B; 367; 54A

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          e2*93/81*0012*..  61 - 84 185/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-86              11A; 22B; 5EM            12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/65R14-89              11A; 22B                 725; 73C; 74A; 74U;
                                       205/60R14-88              11A; 22B                 75I; 76J
B56          G638              61 - 83 185/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/60R14-86              11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/65R14-89              11A; 22B                 725; 73C; 74A; 74U;
                                       205/60R14-88              11A; 22B                 76J

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14                 51G                      Frontantrieb;
             e2*98/14*0010*..  47 - 79 185/60R14-82              11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
DA           e2*93/81*0009*..,         195/60R14-86              11A; 22B; 22D; 24M       12A; 51A; 7AP; 71K;
             e2*98/14*0009*..  47 - 84 175/65R14-82                                       721; 725; 73C; 74A;
                               66 - 72 185/65R14                 11A; 22B; 51G            74U; RE8
                               80 - 84 185/60R14-82
                                       195/60R14-86              11A; 22B; 24M
EA           e2*93/81*0103*.., 66 - 84 175/65R14                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e2*98/14*0103*..          185/60R14-82                                       12K; 51A; 7AP; 71K;
                                       195/60R14-85                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; RE8
KA             e2*98/14*0192*..     47 - 70   175/70R14          51G                      Frontantrieb;
                                              185/65R14-86                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14-86       11A; 22B; 24M            12A; 51A; 7AP; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; RE8
LA             e2*93/81*0072*..,    47 - 72   175/70R14          51G                      Frontantrieb;
               e2*98/14*0072*..     47 - 84   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                12A; 51A; 7AP; 71K;
                                              195/60R14-86       11A; 22B; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                    66 - 72   185/65R14          51G                      74U; RE8



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 29 RENAULT                                                Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.02.2018
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e2*93/81*0068*.., 47 - 84 185/70R14                 51G                      nur bis
             e2*98/14*0068*..          195/65R14-89              RE2; 11A; 24J; 24M       e2*98/14*0068*11;
                               55 - 66 175/70R14                 51G                      Frontantrieb;
                                       185/65R14-86              RE1                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AP; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 76J

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT 19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X 53         G073             43 - 54         175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82       824                      12A; 51A; 71K; 721;
                                    65 - 81   175/65R14          51G                      725; 73C; 74A; 74U;
                                    81        185/60R14          51G; 824                 76J
                                    99        165/65R14          51G

Verkaufsbezeichnung:     TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 165/65R14               51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              175/60R14 79       12A                      125 Nm; Nur Twingo;
                                              175/65R14 82       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14 82       12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                              195/60R14 86       12A                      73C; 74A; 74U; 740;
                                                                                          4B2

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 29 RENAULT                                                Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.02.2018
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      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 29 RENAULT                                                Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.02.2018
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 29 RENAULT                                                Radtyp: TTD4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.02.2018
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7AP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
824) Die Verwendung der Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
     Hinterachse.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
     dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
     dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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