Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 7

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM RS3
     Typ                               MAM RS3 7517
     Radgröße                          7,5JX17 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     W1           MAM RS3-7517 W1 / N27                 5/108/60,1         45        720    2100
                  Ø72,6xØ60,1

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51992
     Herstellerzeichen                 MAM
     Radtyp und Ausführung             MAM RS3 7517
☞✎   Radgröße                          7,5JX17 H2
✎✍   Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
✌    Herstelldatum                     Monat und Jahr
☞☞
➜    Befestigungsmittel

     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
     S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  28
     S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110                  28

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Renault

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 7

     Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Renault Espace (IV)    85-177        225/55R17     144                                   A12 A14 A16
     K                      85-177        235/50R17     A01 K1b K2b T00 T96 144               A22 B03 S03
     e2*98/14*0265*..;
     e2*2007/46*0009*..
     Renault Laguna         66-152        205/50R17     R37 T89 T93                           A12 A14 A16
     G                      66-152        215/45R17     R37 T87 T88 T91                       A22 Car Lim
     e2*98/14*0206*..       66-152        225/45R17     A01 K1a K2b T90                       V17 S01
     Renault Megane (II)    110           205/50R17                                           A12 A14 A16
     M                      110           215/45R17                                           A22 Flh V17
     e2*98/14*0272*..       110           225/45R17                                           S02
     Renault Megane (II)    110           205/50R17                                           A12 A14 A16
     M                      110           215/45R17                                           A22 Cbo Cpe
     e2*98/14*0272*..       110           225/45R17                                           V17 S02
     - Cabrio/Coupé
     Renault Megane (II)    110           205/50R17                                           A12 A14 A16
     Grandtour              110           215/45R17                                           A22 Car V17
     M                      110           225/45R17                                           S02
     e2*98/14*0272*..
☞✎   Renault VelSatis       78-177        225/55R17     A11 K1a K2b                           A01 A14 A16
✎✍   J                                                                                        A22 B03 Srv
✌    e2*98/14*0263*..                                                                         S03
☞☞
➜    Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

     Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
     280 km/h               -      -        95%
     290 km/h               -      -        90%
     300 km/h               -      -        85%

     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 3 von 7

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
     zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

☞✎   A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
✎✍   vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
✌    Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
☞☞   Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
➜    Änderungsabnahme vorzuführen.

     A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
     Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.

     A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
     Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

     A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
     entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
     bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
     Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
     E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
     Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
     Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
     geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 4 von 7

     B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
     ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
     ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Cabrio-Limousine, Roadster.

     Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Coupé.

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
☞✎
✎✍   K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
✌    dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
☞☞   Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
➜    des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
     sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     Srv     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis Modelljahr 2002 dürfen nur die
     mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Modelljahr 2003 dürfen nur die mitgelieferten
     Befestigungsschrauben M14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.



     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 7

     T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
     16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
☞✎   Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✎✍   berücksichtigen.
✌
☞☞   T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
➜    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 6 von 7

     V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse   Hinterachse

     Nr. 1    195/40R17     215/35R17
     Nr. 2    195/45R17     215/40R17
     Nr. 3    205/40R17     225/35R17
     Nr. 4    205/45R17     235/40R17
     Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
     Nr. 6    205/55R17     225/50R17
     Nr. 7    215/40R17     245/35R17
     Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
     Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
     Nr. 10   215/55R17     235/50R17
     Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
     Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
     Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
     Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
     Nr. 15   235/50R17     255/45R17
     Nr. 16   235/55R17     255/50R17
     Nr. 17   235/60R17     255/55R17
☞✎   Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
✎✍   Nr. 19   255/45R17     285/40R17
✌
☞☞   Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
➜    Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juli 2019 in Lambsheim statt.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 7. Juli 2019



☞✎
✎✍
✌
☞☞
➜
     Tufan                                                                00324321.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen