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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                               RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                        22                                                      TUV NORD
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Auftraggeber:                       Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                          9EVO_8019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


 Radtyp:                                                              9EVO_8019

 Art des Sonderrades:                                        einteiliges Leichtmetall-Rad

 Handelsmarke:                                                         Fondmetal

 Montageposition:                                             Vorder-und Hinterachse

 Radausführung:                                                        45 5108Y

 Radausführungskennz.:                                                  LK108Y

 Radgröße:                                                             8Jx19H2

 Rad-Einpresstiefe:                                                     45mm

 Lochkreisdurchmesser:                                                  108 mm

 Lochzahl:                                                                     5

 Mittenlochdurchmesser:                                                 75 mm

 Zentrierart:                                                      Mittenzentrierung

 Zentrierring:                                                        @i60,1 Oe75

 geprüfte Radlast: *)                                                   650 kg

 Reifenabrollumfang:                                                   2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:            RENAULT


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                            ubehör-Kit |Anzugs-
Kürzel                                                                                                   moment
BF1          1+2      |[Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                          120 Nm
                      Schaftlänge 26 mm


[Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
IM                                  e2*98/14*0272*..
Motorleistung      |Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                Renault Megane            215/35R19                                 02) bis A10)
                   (Limousine, Cabrio)                                                 BF1) T85)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                             RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                      22                                               TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                        9EVO_8019



|Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
IM                                e2*98/14*0272*..
Motorleistung       |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                 Renault Megane Break    |215/35R19                          02) bis A10)
                    (Kombi)                                                    BF1) T85)


Auflagen und Hinweise


A01)        Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
            Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
            Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
            StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
            veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)        Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
            Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
            Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)        Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
            verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
            in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol* zu
            entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
            nicht zulässig.


A04)        Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
            weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
            Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
            Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)        Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
            Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
            Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
            über die Radkontur hinausragen.

A06)        Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
            Befestigungsteile zu verwenden.

A07)        Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
            vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)        Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
            als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
            Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
            Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
            werden.


A09)        Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
            denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
            wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  22                                                 TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
          Anzugsmoment: 120 Nm


T85)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 22 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_8019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 03.09.2019
						
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