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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 74 RENAULT                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.07.2020
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                Fahrzeughersteller              RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTZK2BP50B601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
TTZK2BP50D601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
TTZK2BP50O601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
TTZK2GA50B601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
TTZK2GA50D601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
TTZK2GA50O601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
TTZK2SA50B601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
TTZK2SA50D601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
TTZK2SA50O601          PCD100 ET50             ohne                        60,1                    588     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : B56; K56; B 54; R; P
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : SR
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJR1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : B 54; B56; K56
                                             105 Nm für Typ : SR
                                             110 Nm für Typ : P; R




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
R            e2*2001/116*0327*..     48 - 82   175/65R15         51G                      Nur Kombi (Grandtour);
                                               185/55R15 82                               nicht ab MJ 2012;
                                               185/60R15         51G                      Frontantrieb;
                                     55 - 58   165/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 82   175/60R15 81      5DV                      12K; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; 76Q; 77E;
                                                                                          4BS; 4B2
R              e2*2001/116*0327*..   48 - 58   165/65R15 81      12T; 5DV; 51J            Nicht Kombi
                                               175/60R15 81      12T; 5DV; 51J            (Grandtour); nicht ab
                                     48 - 82   185/55R15 82      12T                      MJ 2012;
                                               185/60R15 84      12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     50 - 82   185/60R15         12T; 51G                 51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 76Q; 77E; 4BS;
                                                                                          4B2
R              e2*2001/116*0327*..   48 - 58   165/65R15 81      5DV; 51J                 Nicht Kombi
                                               175/60R15 81      5DV; 51J                 (Grandtour); nicht ab
                                               175/65R15 84      51J                      MJ 2012;
                                     48 - 82   185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84                               12K; 51A; 7ME; 71C;
                                     50 - 82   185/60R15         51G                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; 76Q; 77E;
                                                                                          4BS; 4B2

Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 55 - 65 175/65R15               51G                      Kombilimousine;
                                         185/60R15               51G                      Schrägheck;
                                         185/60R15 M+S           51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 77E; 4BS; 4B2

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88                                    Logan MCV (Kombi) bis
             e2*2007/46*0013*..           185/65R15 88                                    Mj.2013; Frontantrieb;
                                          195/60R15 88                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74U; 77E
SR             e2*2001/116*0323*..   50 - 64   175/65R15 84      5EA; 51J                 Logan (Stufenheck)
                                     50 - 77   185/60R15 84      5EA                      bis Mj 2012;
                                               185/65R15 88                               Frontantrieb;
                                               195/60R15 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74U; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84           51J                      Sandero bis Mj 2012;
             e2*2007/46*0013*..           185/60R15 84                                    Frontantrieb;
                                  50 - 77 185/65R15              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R15 88                                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                          205/55R15 88                                    721; 725; 73C; 74C;
                                          205/60R15 91                                    74U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 58      165/65R15          12T; 51G                 Modus (kurzer
                                              175/65R15          12T; 51G                 Radstand); Grand
                                    48 - 82   185/60R15          12T; 51G                 Modus (langer
                                                                                          Radstand);
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                          76Q; 4BS

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          e2*93/81*0012*.. 61 - 84 195/60R15-88               REB                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/50R15-86               REB; 5EM                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                      205/55R15-88               REB                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 76T
B56            G638                 61 - 83   195/60R15-88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-86                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15-87                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U
K56            e2*93/81*0011*..     61 - 84   195/60R15          REB; Nur bis 1120kg      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 zul. Achslast; 51G       12K; 51A; 71C; 71K;
                                    61 - 88   195/65R15          51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/60R15          51G; 76W                 74U; 75I; 76T

Verkaufsbezeichnung:    RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
B 54         G199             65 - 101 195/60R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              83 - 101 195/65R15                 51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 76T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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                                                                                                    Seite: 4 von 5
      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76W) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Rad/Reifen-Kombination
     vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
     Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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