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							Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 17.08.2020
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                    Fahrzeughersteller            MATRA (F), RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6.5 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
36180                TROPEZ 6515 /             FZ20 Ø60,1                   60,1    Kunststoff      730     2150    01/13
                     Ø74,1-Ø60,1
36181                TROPEZ 6515 /               FZ20 Ø60,1                 60,1    Kunststoff     730     2150     01/13
                     Ø74,1-Ø60,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MATRA (F), RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FW; W
Zubehör                                    : 49376


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : B 54; K56; J 63; B56; JE
Zubehör                                    : 49352


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : B 54; B56; J 63; JE; K56
                                             110 Nm für Typ : FW; W
Verkaufsbezeichnung:      KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
FW           N196                 50 - 85         185/65R15 92      122; 5FE; 51J              nicht NV250; Nicht
W            e2*2001/116*0364*..,                 195/60R15 92      122                        Kangoo Be Bop; Nicht
               e2*2007/46*0006*..                 195/60R15 92      122; 5FE                   Kangoo Rapid
                                                                                               Compact;
                                                  195/65R15 92      122; 51G                   Frontantrieb; nicht
                                                  205/60R15 95      11A; 12A; 24M; 5GG         m.erhöhter
                                                  205/60R15 95      11A; 12A; 24M              Bodenfreiheit;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Verkaufsbezeichnung:      KANGOO, NISSAN NV250
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
W            e2*2001/116*0364*.., 59 - 85 195/65R15         95    12N                       Nissan NV250;
             e2*2007/46*0006*..           205/60R15         95    12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15         94    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                          225/55R15         92    11A; 12A; 248             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
J 63         F691              110    195/65R15                   51G                       Frontantrieb;
                                      205/60R15-91                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
JE             e2*93/81*0084*..,      72 - 103 195/65R15          REA;   11A; 51G           kurzer Radstand;
               e2*98/14*0084*..                205/60R15          REA;   11A; 51G           langer Radstand;
                                      72 - 123 205/65R15          REA;   11A; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15-93       REA;   11A; 5HA           12A; 51A; 71C; 71K;
                                      81 - 140 215/65R15          REA;   11A; 51G           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q; 82N

Verkaufsbezeichnung:      RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
B56          e2*93/81*0012*..,  82 - 102 195/60R15                11A; 22B; 22F; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0012*..,                                  51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
               G638                            195/65R15-91       11A; 22B; 22F; 24J        721; 725; 73C; 74A;
                                      82 - 123 205/60R15-91       11A; 22B; 22F; 24J        74P; 76Q
                                      83 - 102 205/55R15-87       11A; 22B; 22F; 24J;
                                                                  5EK
                                      140       205/60R15         11A; 22B; 22F; 24J;
                                                                  51G
K56            e2*93/81*0011*..,      82 - 102 195/60R15          11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0011*..                                   24M; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                195/65R15-91      11A; 21B; 22B; 22F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24J; 24M                  74P; 76Q
                                      82 - 123 205/60R15-91       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                  24J; 24M
                                                225/50R15-91      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                  24C; 24D
                                      140       205/60R15         11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                  24J; 24M; 51G
                                                225/50R15         11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                  24C; 24D; 631

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SAFRANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
B 54         G199              83 - 123 195/65R15                 51G; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15-91              11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                        Seite: 4 von 5
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1050kg.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0317-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49157
ANLAGE: 4                                                           Radtyp: TROPEZ 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                       Stand: 17.08.2020
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
     des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
REA) Durch Einbau anderer Endanschläge an der Hinterachse (Renault-Teile-Nr. 7701379972 von Typ J63)
     zur Begrenzung des Federweges ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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