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							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 74 RENAULT                                                   Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              RENAULT




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2BP50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2BP50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2GA50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2GA50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2GA50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2SA50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2SA50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         TTZK2SA50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : B56; K56; B 54; R; P
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : SR
                         Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJR1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : B 54; B56; K56
                                                                      105 Nm für Typ : SR
                                                                      110 Nm für Typ : P; R




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 74 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     CLIO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 82     175/65R15           51G                     Nur Kombi (Grandtour);
                                                                      185/55R15 82                                nicht ab MJ 2012;
                                                                      185/60R15           51G                     Frontantrieb;
                                                            55 - 58   165/65R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            55 - 82   175/60R15 81        5DV                     12K; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74U; 76Q; 77E;
                                                                                                                  4BS; 4B2
                         R             e2*2001/116*0327*.. 48 - 58    165/65R15   81      12T; 5DV; 51J           Nicht Kombi
                                                                      175/60R15   81      12T; 5DV; 51J           (Grandtour); nicht ab
                                                            48 - 82   185/55R15   82      12T                     MJ 2012;
                                                                      185/60R15   84      12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            50 - 82   185/60R15           12T; 51G                51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74U; 76Q; 77E; 4BS;
                                                                                                                  4B2
                         R             e2*2001/116*0327*.. 48 - 58    165/65R15   81      5DV; 51J                Nicht Kombi
                                                                      175/60R15   81      5DV; 51J                (Grandtour); nicht ab
                                                                      175/65R15   84      51J                     MJ 2012;
                                                            48 - 82   185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                      185/60R15   84                              12K; 51A; 7ME; 71C;
                                                            50 - 82   185/60R15           51G                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74U; 76Q; 77E;
                                                                                                                  4BS; 4B2

                         Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         R            e2*2001/116*0327*.. 55 - 65     175/65R15           51G                     Kombilimousine;
                                                                      185/60R15           51G                     Schrägheck;
                                                                      185/60R15 M+S       51G; 52J                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                  51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74U; 77E; 4BS; 4B2

                         Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84           51J                     Sandero bis Mj 2012;
                                      e2*2007/46*0013*..           185/60R15 84                                   Frontantrieb;
                                                           50 - 77 185/65R15              51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/60R15 88                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/55R15 88                                   721; 725; 73C; 74C;
                                                                   205/60R15 91                                   74U; 77E
                         SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 64  175/65R15 84           5EA; 51J                Logan (Stufenheck)
                                                           50 - 77 185/60R15 84           5EA                     bis Mj 2012;
                                                                   185/65R15 88                                   Frontantrieb;
                                                                   195/60R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   205/55R15 88                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  74U; 77E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 74 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 6
                         Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88                                   Logan MCV (Kombi) bis
                                      e2*2007/46*0013*..           185/65R15 88                                   Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                   195/60R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  74U; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MODUS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 58     165/65R15           12T; 51G                Modus (kurzer
                                                                      175/65R15           12T; 51G                Radstand); Grand
                                                            48 - 82   185/60R15           12T; 51G                Modus (langer
                                                                                                                  Radstand);
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                                                  76Q; 4BS

                         Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
§22 51749*09, Korr. 01




                         B56          e2*93/81*0012*..  61 - 84 195/60R15-88              REB                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/50R15-86              REB; 5EM            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                205/55R15-88              REB                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74U; 76T
                         B56           G638                 61 - 83   195/60R15-88                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/50R15-86                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/55R15-87                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74U
                         K56           e2*93/81*0011*..     61 - 84   195/60R15           REB; Nur bis 1120kg 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          zul. Achslast; 51G  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            61 - 88   195/65R15           51G                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/60R15           51G; 76W            74U; 75I; 76T

                         Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SAFRANE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         B 54         G199              65 - 101 195/60R15                51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        83 - 101 195/65R15                51G                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74U; 76T


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 51749*09, Korr. 01




                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüst-Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 6
                         5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 924kg.
                         5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1000kg.
                         5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläss igen
                              Achslast von 1060kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 51749*09, Korr. 01




                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                              Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                              serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                              zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                         74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                              Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                              werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                              Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                         76W) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Rad/Reifen-Kombination
                              vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 74 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 6 von 6
                         REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
                              Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
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                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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