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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 74 RENAULT                                                   Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZK2BP50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
               TTZK2BP50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
               TTZK2BP50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
               TTZK2GA50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
               TTZK2GA50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
               TTZK2GA50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
               TTZK2SA50B601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
               TTZK2SA50D601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
§22 51749*10




               TTZK2SA50O601           PCD100 ET50            ohne                        60,1                     588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : B56; K56; B 54; R; P
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : SR
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJR1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : B 54; B56; K56
                                                            105 Nm für Typ : SR
                                                            110 Nm für Typ : P; R




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 74 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CLIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 82     175/65R15           51G                     Nur Kombi (Grandtour);
                                                            185/55R15 82                                nicht ab MJ 2012;
                                                            185/60R15           51G                     Frontantrieb;
                                                  55 - 58   165/65R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  55 - 82   175/60R15 81        5DV                     12K; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; 76Q; 77E;
                                                                                                        4BS; 4B2
               R             e2*2001/116*0327*.. 48 - 58    165/65R15   81      12T; 5DV; 51J           Nicht Kombi
                                                            175/60R15   81      12T; 5DV; 51J           (Grandtour); nicht ab
                                                  48 - 82   185/55R15   82      12T                     MJ 2012;
                                                            185/60R15   84      12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  50 - 82   185/60R15           12T; 51G                51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76Q; 77E; 4BS;
                                                                                                        4B2
               R             e2*2001/116*0327*.. 48 - 58    165/65R15   81      5DV; 51J                Nicht Kombi
                                                            175/60R15   81      5DV; 51J                (Grandtour); nicht ab
                                                            175/65R15   84      51J                     MJ 2012;
                                                  48 - 82   185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R15   84                              12K; 51A; 7ME; 71C;
§22 51749*10




                                                  50 - 82   185/60R15           51G                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; 76Q; 77E;
                                                                                                        4BS; 4B2

               Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R            e2*2001/116*0327*.. 55 - 65     175/65R15           51G                     Kombilimousine;
                                                            185/60R15           51G                     Schrägheck;
                                                            185/60R15 M+S       51G; 52J                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 77E; 4BS; 4B2

               Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88                                   Logan MCV (Kombi) bis
                            e2*2007/46*0013*..           185/65R15 88                                   Mj.2013; Frontantrieb;
                                                         195/60R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74U; 77E
               SR            e2*2001/116*0323*.. 50 - 64    175/65R15   84      5EA; 51J                Logan (Stufenheck)
                                                  50 - 77   185/60R15   84      5EA                     bis Mj 2012;
                                                            185/65R15   88                              Frontantrieb;
                                                            195/60R15   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R15   88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 74 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84           51J                     Sandero bis Mj 2012;
                            e2*2007/46*0013*..           185/60R15 84                                   Frontantrieb;
                                                 50 - 77 185/65R15              51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/60R15 88                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/55R15 88                                   721; 725; 73C; 74C;
                                                         205/60R15 91                                   74U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MODUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 58     165/65R15           12T; 51G                Modus (kurzer
                                                            175/65R15           12T; 51G                Radstand); Grand
                                                  48 - 82   185/60R15           12T; 51G                Modus (langer
                                                                                                        Radstand);
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                                        76Q; 4BS

               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
               B56          e2*93/81*0012*..  61 - 84 195/60R15-88              REB                 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51749*10




                                                      205/50R15-86              REB; 5EM            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      205/55R15-88              REB                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74U; 76T
               B56           G638                 61 - 83   195/60R15-88                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R15-86                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/55R15-87                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74U
               K56           e2*93/81*0011*..     61 - 84   195/60R15           REB; Nur bis 1120kg 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                zul. Achslast; 51G  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                  61 - 88   195/65R15           51G                 721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/60R15           51G; 76W            74U; 75I; 76T

               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT SAFRANE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B 54         G199              65 - 101 195/60R15                51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              83 - 101 195/65R15                51G                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76T


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§22 51749*10




               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 924kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläss igen
                    Achslast von 1060kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 51749*10




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der i n den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom
                    Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 74 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               REB) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
                    Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
§22 51749*10




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.