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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                15a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   C18 808
Art des Sonderrades:                          Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          CMS 590/07
Artikel- oder Katalog-Nr:                              C18 808 40 10
Radgröße:                                                8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                   67,20 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       SR 14 Ø67,1-Ø66,1
geprüfte Radlast:                                          703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2254 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             Z 89     130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Y                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                Z 50   130 Nm
                                 M12x1,25
JZ, Z                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              Z 90   110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000492-A0-233-15a~RE-5-114_3-66-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                15a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                          T
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0363*..; e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 175    Laguna                  215/45R18                                A02) bis A10)E62)
              (Limousine, Kombi)
                                       225/45R18

                                                             235/40R18

                                                             235/45R18

                                                             245/35R18
                                                             A01)K01)K04)T92)

                                                             245/40R18
                                                             A01)K01)K04)
e2*2001/116*0363*13    Lim 1280/1080(0); Kombi1280/1100(0)                      5/114,3/66



Typ:                         Y
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Rad-/Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 127  Koleos                  225/50R18                                 A01) bis A10)
                                      A93)                                      K76)

                                                             225/55R18

                                                             245/45R18
e11*2001/116*0261*05   1235/1180(0)                                             5/114,3/66




RA-000492-A0-233-15a~RE-5-114_3-66-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                15a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0373*..; e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     205/40R18                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Coupe, T86)
              Kombi)
                                         215/40R18
                                         A01)K78)

                                                225/35R18
                                                T87)

                                                225/40R18
                                                A01)K77)K78)

                                                235/35R18
                                                A01)K28)K78)

                                                  245/35R18
                                                  A01)K04)K28)K77)K78)
 110 bis 132           Megane                     225/35R18                A02) bis A10)
                       (Limousine 5-türer, Coupe, T87)
                       Kombi)
                                                  225/40R18
                                                  A01)K77)K78)

                                                235/35R18
                                                A01)K28)K78)

                                                245/35R18
                                                A01)K04)K28)K77)K78)
e11*2001/116*0373*07   1100/990(0)                                         5/114,3/66




RA-000492-A0-233-15a~RE-5-114_3-66-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     4/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0379*..; e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane Scenic,          205/45R18                         A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic     T90)M00)

                                            215/40R18
                                            T89)

                                            215/45R18
                                            A01)K64)

                                            225/40R18

                                            225/45R18
                                            A01)K64)

                                            235/40R18
                                            A01)K64)

                                            245/35R18
                                            A01)K04)

                                            245/40R18
                                            A01)K04)K64)K82)
 110 bis 118          Megane Scenic,        225/40R18                   A02) bis A10)
                      Megane Grand Scenic
                                            225/45R18
                                            A01)K64)

                                            235/40R18
                                            A01)K64)

                                            245/35R18
                                            A01)K04)

                                            245/40R18
                                            A01)K04)K64)K82)
e2*2001/116*0379*05   1210/1220(0)                                      5/114,3/66



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000492-A0-233-15a~RE-5-114_3-66-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                15a
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Teiletyp :                  C18 808



A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.

RA-000492-A0-233-15a~RE-5-114_3-66-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     6/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
       sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
       bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
       Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel –reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
     das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
     der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
     Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10mm zu kürzen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5mm zu kürzen

K82) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 30° vor Radmitte bis zum Schweller um
     5 mm nach außen aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .



RA-000492-A0-233-15a~RE-5-114_3-66-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     7/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-15a~RE-5-114_3-66-67_2-40-C18_808_40_10.doc




RA-000492-A0-233-15a~RE-5-114_3-66-67_2-40-C18_808_40_10.doc