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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              CW3-8519
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                        114,3 N
Radgröße:                                            8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                114,3 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                               66,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      960 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2330 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
JZ, Z                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
T                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    130 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Y                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      130 Nm
                              M12x1,25




RA-000645-A0-021-03b~RE-5-114_3-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                           T
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 177    Laguna                    225/40R19                          A01) bis A10)E62)
              (Limousine 5-türer, Kombi) K21)                               K01)K04)

                                                             235/35R19
                                                             K28)T91)

                                                             235/40R19
                                                             K13)K21)K28)

                                                             245/30R19
                                                             K28)T89)

                                                             245/35R19
                                                             K28)
e2*2001/116*0363**25   Lim 1220/1030(0); Kombi1280/1080(0)                  5/114,3/66



Typ:                           T
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 131    Laguna                    225/40R19                          A01) bis A10)E62)
              (Limousine 5-türer, Kombi) K21)                               K01)K04)

                                                             235/35R19
                                                             K28)T91)

                                                             235/40R19
                                                             K13)K21)K28)

                                                             245/30R19
                                                             K28)T89)

                                                             245/35R19
                                                             K28)
e2*2007/46*0012*08     1220/1113(0)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     3/7                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         Y
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Rad-/Reifengrößen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 127  Koleos                  225/45R19                            A02) bis A10)

                                                235/40R19
                                                A01)G01)

                                                235/45R19

                                                245/40R19
                                                A01)K76)

                                                245/45R19
                                                A01)K76)

                                                255/40R19
                                                A01)K04)K76)
e11*2001/116*0261*05   1235/1180(0)                                        5/114,3/66



Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     215/35R19                         A01) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Coupe, K77)T85)                          K04)K28)K78)
              Kombi)
                                         225/35R19
                                         K01)K77)K79)

 110 bis 132           Megane                     225/35R19                A01) bis A10)
                       (Limousine 5-türer, Coupe, K01)K77)K79)             K04)K28)K78)
                       Kombi)
e11*2001/116*0373*03   1040/920(0)                                         5/114,3/66



Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Fluence                   215/35R19                          A01) bis A10)
              (Limousine 4-türer)       K04)T85)                           K84)

                                                225/35R19
                                                K02)
e2*2001/116*0373*24    1010/940(0)                                         5/114,3/66




RA-000645-A0-021-03b~RE-5-114_3-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     4/7                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     215/35R19                         A01) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Kombi) K77)T85)                          K04)K28)K78)

                                          225/35R19
                                          K01)K77)K79)
e11*2007/46*0010*04   995/1041(0)                                          5/114,3/66



Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Fluence                   215/35R19                          A01) bis A10)
              (Limousine 4-türer)       K04)T85)                           K84)

                                          225/35R19
                                          K02)
e2*2007/46*0010*07    930/1041(0)                                          5/114,3/66



Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Scenic                  225/35R19                            A01) bis A10)
                                      T88)K64)

e2*2001/116*0379*05   1210/1220(0)                                         5/114,3/66



Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane Scenic,          225/35R19                            A01) bis A10)
              Megane Grand Scenic     T88)K64)

e2*2007/46*0011*04    1070/1105(0)                                         5/114,3/66



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000645-A0-021-03b~RE-5-114_3-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
       sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
       bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
       Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel –reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
     das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
     der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
     Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10mm zu kürzen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5mm zu kürzen.

K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
     befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
     nach außen aufzuweiten.
RA-000645-A0-021-03b~RE-5-114_3-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     7/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519



T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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