Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 1/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 114,3 N
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 960 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JZ, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Y Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M12x1,25
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Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 2/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 177 Laguna 225/40R19 A01) bis A10)E62)
(Limousine 5-türer, Kombi) K21) K01)K04)
235/35R19
K28)T91)
235/40R19
K13)K21)K28)
245/30R19
K28)T89)
245/35R19
K28)
e2*2001/116*0363**25 Lim 1220/1030(0); Kombi1280/1080(0) 5/114,3/66
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 131 Laguna 225/40R19 A01) bis A10)E62)
(Limousine 5-türer, Kombi) K21) K01)K04)
235/35R19
K28)T91)
235/40R19
K13)K21)K28)
245/30R19
K28)T89)
245/35R19
K28)
e2*2007/46*0012*08 1220/1113(0)
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Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: Y
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Koleos 225/45R19 A02) bis A10)
235/40R19
A01)G01)
235/45R19
245/40R19
A01)K76)
245/45R19
A01)K76)
255/40R19
A01)K04)K76)
e11*2001/116*0261*05 1235/1180(0) 5/114,3/66
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 5-türer, Coupe, K77)T85) K04)K28)K78)
Kombi)
225/35R19
K01)K77)K79)
110 bis 132 Megane 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 5-türer, Coupe, K01)K77)K79) K04)K28)K78)
Kombi)
e11*2001/116*0373*03 1040/920(0) 5/114,3/66
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Fluence 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 4-türer) K04)T85) K84)
225/35R19
K02)
e2*2001/116*0373*24 1010/940(0) 5/114,3/66
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Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 4/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 5-türer, Kombi) K77)T85) K04)K28)K78)
225/35R19
K01)K77)K79)
e11*2007/46*0010*04 995/1041(0) 5/114,3/66
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Fluence 215/35R19 A01) bis A10)
(Limousine 4-türer) K04)T85) K84)
225/35R19
K02)
e2*2007/46*0010*07 930/1041(0) 5/114,3/66
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Scenic 225/35R19 A01) bis A10)
T88)K64)
e2*2001/116*0379*05 1210/1220(0) 5/114,3/66
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane Scenic, 225/35R19 A01) bis A10)
Megane Grand Scenic T88)K64)
e2*2007/46*0011*04 1070/1105(0) 5/114,3/66
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000645-A0-021-03b~RE-5-114_3-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 5/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000645-A0-021-03b~RE-5-114_3-66-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 6/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
sind komplett zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel –reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden
- der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10mm zu kürzen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5mm zu kürzen.
K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
nach außen aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 7/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011
RA-000645-A0-021-03b~RE-5-114_3-66-ET35.docx