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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 50 RENAULT                                                  Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TREP0KA40D6         PCD114 ET40              Ø71.6 Ø66.1                  66,1    Kunststoff    720      2160     02/11
61
TREP0KA40M6         PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 03/10
61
TREP0KA40T66        PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 06/10
1
TREP0KA40Y6         PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 06/09
61
TREP0KA40661        PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 04/09
TREP0SA40D6         PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 02/11
61
TREP0SA40M6         PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 03/10
61
TREP0SA40T66        PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 06/10
1
TREP0SA40Y6         PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 06/09
61
TREP0SA40661        PCD114 ET40              Ø71.6     Ø66.1              66,1    Kunststoff      720     2160 04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : RENAULT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : JZ; Z
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : T
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                           Anzugsmoment
                                           170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 50 RENAULT                                                  Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
T            e2*2007/46*0012*.. 81 - 103 195/60R16     51G                                    erhöhtes
                                81 - 110 205/55R16 91W 5GG; 51J                               Anzugsmoment 170
                                                                                              Nm;
                                              205/60R16           51G                         Kombi; Schrägheck;
                                     81 - 131 215/55R16 93                                    Frontantrieb;
                                              215/60R16           51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92W       11A; 24M; 5GM               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R16 96        11A; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                              225/55R16 95        11A; 24M; 54F               74P; 74U; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA ,LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 110   205/55R16 91W 51J                                      erhöhtes
                                       205/60R16     51G                                      Anzugsmoment 170
                                                                                              Nm;
                                     110 - 127 215/55R16 93                                   Coupe; Frontantrieb;
                                               215/60R16     51G                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92W 11A; 245                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/55R16 95 11A; 245; 54F                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 74U; 740; 76U
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 103 195/60R16     51G                               erhöhtes
                                     81 - 110 205/55R16 91W 5GG; 51J                          Anzugsmoment 170
                                                                                              Nm;
                                              205/60R16           51G                         Kombi; Schrägheck;
                                     81 - 131 215/55R16 93                                    Frontantrieb;
                                              215/60R16           51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92W       11A; 24M; 5GM               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R16 96        11A; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                              225/55R16 95        11A; 24M; 54F               74P; 74U; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92           11A; 22I                    erhöhtes
               e2*2007/46*0011*..
                                               215/55R16 93       11A; 22B                    Anzugsmoment 130
                                                                                              Nm;
                                               215/60R16 95       11A; 22B                    Scenic; Grand
                                               225/55R16 95       11A; 22B; 248               Scenic; kurzer
                                                                                              Radstand; langer
                                                                                              Radstand;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 74U; 740;
                                                                                              76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 50 RENAULT                                                  Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91                                       erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                               205/60R16 92                                   Anzugsmoment 130
                                                                                              Nm;
                                               215/55R16 93                                   Fluence
                                               215/60R16 95                                   (Stufenheck); 4-
                                               225/50R16 92       11A; 248; 57T               türig; Frontantrieb;
                                               225/55R16 95       11A; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 74U; 740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 195/55R16 87        51J                         erhöhtes
                                              195/60R16 89        51J                         Anzugsmoment 130
                                                                                              Nm;
                                               205/55R16 91                                   Coupe; 2-türig;
                                               215/55R16 93                                   Frontantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 24M; 57T               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 74U; 740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 103 205/50R16 91                                    erhöhtes
                                              205/55R16 91                                    Anzugsmoment 130
                                                                                              Nm;
                                               215/55R16 93                                   Cabrio;
                                               225/45R16 89                                   Frontantrieb;
                                               225/50R16 92       57T                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 74U; 740;
                                                                                              76U
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87         51J                         erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                               195/60R16 89       51J                         Anzugsmoment 130
                                                                                              Nm;
                                               205/55R16 91       11A; 22M                    Kombi; Frontantrieb;
                                               215/55R16 93       11A; 22M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92       11A; 22M; 248; 57T          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 74U; 740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87         51J                         erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                               195/60R16 89       51J                         Anzugsmoment 130
                                                                                              Nm;
                                               205/55R16 91                                   Schrägheck; 4-türig;
                                               215/55R16 93                                   Frontantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 24M; 57T               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 74U; 740; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 50 RENAULT                                                  Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 50 RENAULT                                                  Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen durch geeignete ersetzt werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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