Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 1/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R7805.18
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø76 Ø66.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2105 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JZ, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50858 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50864 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RA-000482-C0-104-35~RE-5-114_3-66-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 2/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Laguna 205/50R17 A02) bis A10)E62)
(Limousine 5-türer, Kombi) E56)M00)
205/55R17
E56)M00)
215/50R17
M00)
225/50R17
235/50R17
245/45R17
255/45R17
125 bis 175 Laguna 215/50R17 A02) bis A10)E62)
(Limousine 5-türer, Kombi) M00) E07)
225/50R17
235/50R17
245/45R17
255/45R17
e2*2001/116*0363*25 1070-1280/960-1110(0) 5/114,3/66
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 3/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: T
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Laguna 205/50R17 A02) bis A10)E62)
(Limousine, Kombi) E56)M00)
205/55R17
E56)M00)
215/50R17
M00)
225/50R17
235/50R17
245/45R17
255/45R17
125 bis 131 Laguna 215/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00) E07)E62)
225/50R17
235/50R17
245/45R17
255/45R17
e2*2007/46*0012*08 1220/1113(0) 5/114,3/66
RA-000482-C0-104-35~RE-5-114_3-66-ET48_41R7805.docx
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 4/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 132 Megane 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 5-türer, Coupe, E54)M00)
Kombi)
205/50R17
E54)M00)
215/45R17
E54)
225/40R17
225/45R17
235/40R17
235/45R17
A01)K78)
245/40R17
A01)K78)
63 bis 103 Megane Fluence 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/50R17
A01)K84) M00)
225/45R17
235/45R17
A01)K84)
e11*2001/116*0373*24 1100/990(0) 5/114,3/66
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 5/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 5-türer, Coupe, E54)M00)
Kombi)
205/50R17
E54)M00)
215/45R17
E54)
225/40R17
225/45R17
235/40R17
235/45R17
A01)K78)
245/40R17
A01)K78)
63 bis 103 Megane Fluence 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/50R17
A01)K84) M00)
225/45R17
235/45R17
A01)K84)
e11*2007/46*0010*07 995/1041(0) 5/114,3/66
RA-000482-C0-104-35~RE-5-114_3-66-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 6/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane Scenic, 205/50R17 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic A93)M00)
205/55R17
M00)
215/50R17
M00)
225/45R17
A93)
225/50R17
A01)K64)
235/45R17
245/45R17
A01)K64)
110 bis 118 Megane Scenic, 225/45R17 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic A93)
225/50R17
A01)K64)
235/45R17
245/45R17
A01)K64)
e2*2001/116*0379*15 1210/1225(0) 5/114,3/66
RA-000482-C0-104-35~RE-5-114_3-66-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 7/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 Megane Scenic, 205/50R17 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic A93)M00)
205/55R17
M00)
215/50R17
M00)
225/45R17
A93)
225/50R17
A01)K64)
235/45R17
245/45R17
A01)K64)
e2*2007/46*0011*04 1070/1105(0) 5/114,3/66
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000482-C0-104-35~RE-5-114_3-66-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 8/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E56) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
RA-000482-C0-104-35~RE-5-114_3-66-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 35
Seite : 9/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
sind komplett zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Rad-
hausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnen-
kotflügels ist auszuschneiden
- der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
nach außen aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
Die Anlage Nr. 35 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011
RA-000482-C0-104-35~RE-5-114_3-66-ET48_41R7805.docx