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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               32a
Seite :                    1/5                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CC 85830
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         Lk114,3
Radgröße:                                             8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 114,3 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                      1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
JZ, Z                          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000468-D0-015-32a~RE-5-114_3-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               32a
Seite :                    2/5                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     215/40R18                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Coupe,
              Kombi)                     225/35R18
                                         T87)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K78)
 110 bis 132           Megane                     225/35R18                A02) bis A10)
                       (Limousine 5-türer, Coupe, T87)
                       Kombi)
                                                  225/40R18
                                                  A01)K78)
 184 bis 195           Megane                     225/40R18                A01) bis A10)
                       (RS Sport, Coupe)          K01)

e11*2001/116*0373*26   1150/1016(0)                                        5/114,3/66



Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     215/40R18                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Coupe,
              Kombi)                     225/35R18
                                         T87)

                                                225/40R18
                                                A01)K78)
e2*2007/46*0010*03     995/1041(0)                                         5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               32a
Seite :                    3/5                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane Scenic,          215/40R18                         A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic     T89)

                                            215/45R18
                                            M00)

                                            225/40R18

                                            225/45R18
                                            A01)K64)

                                            235/40R18

 110 bis 118          Megane Scenic,        225/40R18                   A02) bis A10)
                      Megane Grand Scenic
                                            225/45R18
                                            A01)K64)

                                            235/40R18

e2*2001/116*0379*09   1210/1225(0)                                      5/114,3/66



Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane Scenic,          215/40R18                         A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic     T89)

                                            215/45R18
                                            M00)

                                            225/40R18

                                            225/45R18
                                            A01)K64)

                                            235/40R18

e2*2007/46*0011*04    1070/1105(0)                                      5/114,3/66



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000468-D0-015-32a~RE-5-114_3-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               32a
Seite :                    4/5                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000468-D0-015-32a~RE-5-114_3-66-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               32a
Seite :                    5/5                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
       sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
       bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
       Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
     Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10mm zu kürzen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5mm zu kürzen

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 32a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




RA-000468-D0-015-32a~RE-5-114_3-66-ET50.docx