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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                           CC 85830
Art des Sonderrades:                                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                                     Lk114,3
Radgröße:                                                                         8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                  30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                                            72,50 mm
Zentrierart:                                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                  BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                                                  1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                           2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                             Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                               moment
T                                                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    130 Nm
                                                            M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Y                                                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
                                                            M12x1,25
Z                                                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                                            M12x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ:                          T
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 177    Laguna                  235/40R18                                                    A01) bis A10)E62)
              (Limousine, Kombi)                                                                    K01)K04)K28)
                                       235/45R18
                                       K13)K21)

e2*2001/116*0363*25   Lim 1280/1080(0); Kombi1280/1100(0)                                           5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                          T
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 131    Laguna                  235/40R18                            A01) bis A10)E62)
              (Limousine, Kombi)                                            K01)K04)K28)
                                       235/45R18
                                       K13)K21)

e2*2007/46*0012*08     Lim 1280/1080(0); Kombi1280/1110(0)                  5/114,3/66



Typ:                         Y
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Rad-/Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 127  Koleos                  225/55R18                             A01) bis A10)
                                      M00)                                  K04)

                                                             235/50R18

                                                             245/45R18

                                                             245/50R18
                                                             A01)K03)K76)

                                                             255/45R18

e11*2001/116*0261*18   1235/1180(0)                                         5/114,3/66



Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     215/40R18                          A01) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Coupe,                                    K01)K04)K28)
              Kombi)                                                        K77)K78)K79)


e11*2001/116*0373*26   1150/1016(0)                                         5/114,3/66



Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Rad-/Reifengrößen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     215/40R18                          A01) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Coupe,                                    K01)K04)K28)
              Kombi)                                                        K77)K78)K79)


E2*2007/46*0010*07     995/1041(0)                                          5/114,3/66



Auflagen und Hinweise



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               5a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
     das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
     der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen

K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
     befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.



RA-000468-D0-015-05a~RE-5-114_3-66-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




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