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							Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 34 RENAULT                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.        gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll      ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.        Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
OHAS0KP35661           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff    650    2141        08/07
OHAS0WP35661           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff    650    2141        08/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Y
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Z; JZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : T
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : Y
                                             130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                             170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17               11A; 24M; 51G              Allradantrieb;
                                            235/55R17 99            11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               74U; 4GV




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 34 RENAULT                                                Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen         Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/50R17 93  11A; 245; 248; 51J; 65H    erhöhtes
                                          205/55R17 91W 11A; 245; 248; 51J; 54F;   Anzugsmoment 170
                                                        56G                        Nm;
                                                                                   Coupe; Frontantrieb;
                                    81 - 131 225/45R17 91W 11A; 245; 248; 5GG      Allradlenkung;
                                    81 - 175 215/50R17     11A; 24J; 248; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R17     11A; 24J; 248; 51G; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/45R17 94 11A; 245; 248            721; 73C; 74A; 74P;
                                             225/50R17 94 11A; 241; 246; 248; 54F 74U; 740; 76S; 4GE
                                             235/45R17 94 11A; 24J; 248
                                             245/45R17 95 11A; 241; 246; 248; 54F
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 110 205/50R17 93  11A; 24J; 24M; 51J; 65H erhöhtes
               e2*2007/46*0012*..
                                              205/55R17 91W 11A; 21P; 24J; 24M;          Anzugsmoment 155
                                                            5GG; 51J; 54F; 56G           Nm;
                                                                                         Kombi; Schrägheck;
                                     81 - 131 215/55R17         11A; 21B; 24J; 24M; 51G; Frontantrieb; nicht
                                                                56G                      Allradlenkung;
                                              225/45R17 91W     11A; 24J; 24M; 5GG       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     81 - 150 225/45R17 94      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R17 94      11A; 21B; 22H; 22M;      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                24D; 24J; 54F            74U; 740; 76S; 4LM;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 24J; 24M       4PM
                                     81 - 175 215/50R17         11A; 21P; 24J; 24M; 51G;
                                                                56G
                                              225/45R17 94Y     11A; 24J; 24M
                                              225/50R17 94Y     11A; 21B; 22H; 22M;
                                                                24D; 24J; 54F
                                              235/45R17 94Y     11A; 21P; 24J; 24M
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                24D; 24J; 54F
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 110 205/50R17 93      56G                      erhöhtes
                                              205/55R17 91      56G                      Anzugsmoment 170
                                                                                         Nm;
                                              215/45R17 91                               Latitude
                                     81 - 127 215/50R17 91W     11A; 26P; 56G            (Stufenheck);
                                              225/45R17 91W                              Frontantrieb;
                                     81 - 177 225/50R17 98      11A; 245; 248; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                67F                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94W     11A; 26P                 721; 73C; 74A; 74P;
                                              245/45R17 95W     11A; 22M; 245; 248; 26N; 74U; 740; 76S; 4GE
                                                                26P; 67R; 67T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 34 RENAULT                                                Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/55R17 95         11A; 21P; 22B; 248; 56G erhöhtes
               e2*2007/46*0011*..
                                              215/50R17 91W 11A; 21P; 22B; 22H; 248; Anzugsmoment 130
                                                            56G                      Nm;
                                                                                     Scenic; Grand
                                              215/55R17 94 11A; 21P; 22B; 22H; 248; Scenic; kurzer
                                                            56G                      Radstand; langer
                                     63 - 118 225/45R17 91W 11A; 21P; 22B; 22H; 248 Radstand;
                                              225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 22H; 24J; Frontantrieb;
                                                            244                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 22H; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     74U; 740; 76S; 4LA

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89         11A; 22H; 22L; 245; 248; erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..                               65H                      Anzugsmoment 130
                                                                                         Nm;
                                              215/45R17 87      11A; 22M; 248            Kombi; Frontantrieb;
                                     63 - 132 225/45R17 91      11A; 22H; 22L; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17 90      11A; 22H; 22L; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94      11A; 22H; 22L; 24J; 248 721; 73C; 74A; 74P;
                                              245/40R17 91      11A; 21P; 22F; 22L; 24J; 74U; 740; 4LP
                                                                244
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89       11A; 24J; 24M; 65H       erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                              215/45R17 87      11A; 24M                    Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                     63 - 132 225/45R17 91      11A; 24J; 24M               Schrägheck; 4-türig;
                                              235/40R17 90      11A; 22H; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 22H; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R17 91      11A; 22H; 24D; 24J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740; 4LP
Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 103 205/50R17 89 11A; 245; 248; 56G               erhöhtes
                                     78 - 132 205/50R17 89W 11A; 245; 248; 56G              Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              215/45R17 91                                  Cabrio;
                                              225/45R17 91 11A; 245; 248                    Frontantrieb;
                                              235/40R17 90W 11A; 24J; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R17 91 11A; 24J; 248                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 34 RENAULT                                                Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 205/50R17 89          11A; 24J; 24M; 65H          erhöhtes
                                          215/45R17 87          11A; 24M                    Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                    63 - 132 225/45R17 91       11A; 24J; 24M               Coupe; 2-türig;
                                             235/40R17 90       11A; 22H; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                             235/45R17 94       11A; 22H; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R17 91       11A; 22H; 24D; 24J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/50R17 89       11A; 22H; 248; 65H          erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                              205/55R17 91      11A; 22H; 248; 56G       Anzugsmoment 130
                                                                                         Nm;
                                              215/45R17 91      11A; 22H; 248            Fluence
                                              215/50R17 91      11A; 22H; 24M; 56G       (Stufenheck); 4-
                                              225/45R17 91      11A; 22H; 248            türig; Frontantrieb;
                                              225/50R17 94      11A; 21P; 22F; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94      11A; 22H; 24M; 68A       721; 73C; 74A; 74P;
                                              245/45R17 95      11A; 21P; 22F; 244; 245; 74U; 740; 4LP
                                                                247

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 34 RENAULT                                                Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 34 RENAULT                                                Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4GE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 018 59 R ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4GV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 00 103 81 R ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0011*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0012*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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4PM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 018 59 R ( nur e2*2001/116*0363*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R17
                    Hinterachse:                        225/50R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          245/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 360                    VA
             26P                      x = 310             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 360       y = 360             13                VA
             26N                   x = 360       y = 360              8                VA
             27H                   x = 375       y = 360              8                HA
             27F                   x = 375       y = 360             22                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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