Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 74 RENAULT                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                         : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
              Rad                              Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
OMUP0BP35B661 PCD114 ET35                      Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff    640    2100       09/09
OMUP0BP35661 PCD114 ET35                       Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff    640    2100       01/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JZ; Z
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : T
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 103 195/60R16                51G                        erhöhtes
               e2*2007/46*0012*..
                                       81 - 110 205/55R16 91W 5GG; 51J               Anzugsmoment 170
                                                                                     Nm;
                                                205/60R16     51G                    Kombi; Schrägheck;
                                       81 - 131 215/55R16 93 11A; 24M                Frontantrieb;
                                                215/60R16     11A; 21P; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R16 92W 11A; 24J; 24M; 5GM     12A; 51A; 71K; 721;
                                                225/50R16 96 11A; 24J; 24M           725; 73C; 74A; 74P;
                                                225/55R16 95 11A; 21P; 24J; 24M; 54F 74U; 740; 76U; 4KM;
                                                                                     4LM
T              e2*2001/116*0363*..     81 - 110 205/55R16 91                         erhöhtes
                                                205/60R16 92                         Anzugsmoment 170
                                                                                     Nm;
                                       81 - 127 215/55R16 93                         Latitude
                                                215/60R16 95 54F                     (Stufenheck);
                                                225/50R16 92 11A; 26P; 57T           Frontantrieb;
                                                225/55R16 95 11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                       103      195/60R16     51G                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     74U; 740; 76U; 4BE




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 110   205/55R16 91W 51J                                    erhöhtes
                                       205/60R16     51G                                    Anzugsmoment 170
                                                                                            Nm;
                                    110 - 127 215/55R16 93      11A; 245; 248               Coupe; Frontantrieb;
                                              215/60R16         11A; 245; 248; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92W     11A; 24J; 248               12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/55R16 95      11A; 24J; 248; 54F          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740; 76U; 4BE

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92         11A; 22B                    erhöhtes
               e2*2007/46*0011*..
                                              215/55R16 93      11A; 22B; 248               Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              215/60R16 95      11A; 22B; 248               Scenic; Grand
                                              225/55R16 95      11A; 21P; 22B; 248          Scenic; kurzer
                                                                                            Radstand; langer
                                                                                            Radstand;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740; 76U; 4LA

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/55R16 87          51J                         erhöhtes
                                          195/60R16 89          51J                         Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              205/55R16 91                                  Coupe; 2-türig;
                                              215/55R16 93      11A; 24M                    Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M; 57T          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R16 95      11A; 22H; 24D; 24J          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87       51J                         erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                              195/60R16 89      51J                         Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              205/55R16 91                                  Schrägheck; 4-türig;
                                              215/55R16 93      11A; 24M                    Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 24M; 57T          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R16 95      11A; 22H; 24D; 24J          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740; 76U; 4LP




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87         11A; 22M; 51J               erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                              195/60R16 89      11A; 22M; 51J            Anzugsmoment 130
                                                                                         Nm;
                                              205/55R16 91      11A; 22M                 Kombi; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 22L; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 22H; 22L; 245; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                57T                      725; 73C; 74A; 74P;
                                              235/50R16 95      11A; 21P; 22H; 22L; 24J; 74U; 740; 76U; 4LP
                                                                244
Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 103 205/50R16 91                               erhöhtes
                                              205/55R16 91                               Anzugsmoment 130
                                                                                         Nm;
                                              215/55R16 93      11A; 245; 248            Cabrio;
                                              225/45R16 89                               Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 245; 248; 57T       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74U; 740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91       11A; 248                 erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                              205/60R16 92      11A; 248                    Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              215/55R16 93      11A; 22H; 248               Fluence
                                              215/60R16 95      11A; 22H; 248               (Stufenheck); 4-
                                              225/50R16 92      11A; 22H; 248; 57T          türig; Frontantrieb;
                                              225/55R16 95      11A; 22H; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740; 76U; 4LP

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 018 59 R ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 018 59 R ( nur e2*2001/116*0363*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0011*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0012*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
      Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 74 RENAULT                                                Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    T
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0363*..
       Handelsbez.:    LAGUNA, LATITUDE

       Variante(n):    Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 360             y = 360                    VA
             26P                      x = 310             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 360       y = 360             13                VA
             26N                   x = 360       y = 360              8                VA
             27F                   x = 375       y = 360             22                HA
             27H                   x = 375       y = 360              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen