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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 58 RENAULT                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 10.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREP0KA40D661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     02/11
TREP0KA40M661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     03/10
TREP0KA40O661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     01/12
TREP0KA40T661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     06/10
TREP0KA40Y661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     06/09
TREP0KA40661           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     04/09
TREP0SA40D661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     02/11
TREP0SA40M661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     03/10
TREP0SA40O661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     01/12
TREP0SA40T661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     06/10
TREP0SA40Y661          PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     06/09
TREP0SA40661           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø66.1                 66,1    Kunststoff      720    2160     04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JZ; Z
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : T
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 103 195/60R16                51G                         erhöhtes
               e2*2007/46*0012*..
                                       81 - 110 205/55R16 91W 5GG; 51J                          Anzugsmoment 170
                                                                                                Nm;
                                                205/60R16           51G                         Kombi; Schrägheck;
                                       81 - 131 215/55R16 93                                    Frontantrieb;
                                                215/60R16           51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R16 92W       11A; 24M; 5GM               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/50R16 96        11A; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                                225/55R16 95        11A; 24M; 54F               74P; 74U; 740; 76U;
                                                                                                4LM; 4PM




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 58 RENAULT                                                Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 110   205/55R16 91W 51J                                    erhöhtes
                                       205/60R16     51G                                    Anzugsmoment 170
                                                                                            Nm;
                                     110 - 127 215/55R16 93                                 Coupe; Frontantrieb;
                                               215/60R16     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92W 11A; 245                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/55R16 95 11A; 245; 54F                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 74U; 740; 76U;
                                                                                            4GE
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 110 205/55R16 91      12M                         erhöhtes
                                              205/60R16 92      12M                         Anzugsmoment 170
                                                                                            Nm;
                                     81 - 127 215/55R16 93      12N                         Latitude
                                              215/60R16 95      12A; 54F                    (Stufenheck);
                                              225/50R16 92      12A; 57T                    Frontantrieb;
                                              225/55R16 95      12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     103      195/60R16         12T; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            74U; 740; 76U; 4GE

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92         11A; 22I                    erhöhtes
               e2*2007/46*0011*..
                                              215/55R16 93      11A; 22B                    Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              215/60R16 95      11A; 22B                    Scenic; Grand
                                              225/55R16 95      11A; 22B; 248               Scenic; kurzer
                                                                                            Radstand; langer
                                                                                            Radstand;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 74U; 740; 76U;
                                                                                            4LA

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91                                     erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                              205/60R16 92                                  Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              215/55R16 93                                  Fluence
                                              215/60R16 95                                  (Stufenheck); 4-
                                              225/50R16 92      11A; 248; 57T               türig; Frontantrieb;
                                              225/55R16 95      11A; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 74U; 740; 76U;
                                                                                            4LP




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 58 RENAULT                                                Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/55R16 87          51J                         erhöhtes
                                          195/60R16 89          51J                         Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              205/55R16 91                                  Coupe; 2-türig;
                                              215/55R16 93                                  Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 24M; 57T               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 74U; 740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*..   78 - 103 205/50R16 91                                  erhöhtes
                                              205/55R16 91                                  Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              215/55R16 93                                  Cabrio;
                                              225/45R16 89                                  Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      57T                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 74U; 740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87       51J                         erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                              195/60R16 89      51J                         Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              205/55R16 91      11A; 22M                    Kombi; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 22M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 22M; 248; 57T          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 74U; 740; 76U;
                                                                                            4LP
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87       51J                         erhöhtes
               e2*2007/46*0010*..
                                              195/60R16 89      51J                         Anzugsmoment 130
                                                                                            Nm;
                                              205/55R16 91                                  Schrägheck; 4-türig;
                                              215/55R16 93                                  Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 24M; 57T               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 74U; 740; 76U;
                                                                                            4LP

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 58 RENAULT                                                Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 58 RENAULT                                                Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4GE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 018 59 R ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0011*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0012*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 004 35 R ( nur e2*2007/46*0010*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4PM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 70 018 59 R ( nur e2*2001/116*0363*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           205/55R16
                   Hinterachse:                           225/50R16


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 58 RENAULT                                                Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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