Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R6655.28
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller/-marke : Renault
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JZ, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000477-E0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane Scenic, 195/60R16 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic A93)E63)T89) E06)
195/65R16
A93)E63)
205/55R16
A93)
205/60R16
A93)
215/55R16
A93)
e2*2001/116*0379*21 1160/1235(0) 5/114,3/66
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane Scenic 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E63) E06)
195/65R16
A93)E63)
205/55R16
A93)
205/60R16
A93)
215/55R16
A93)
e2*2007/46*0011*06 1070/1105(0) 5/114,3/66
RA-000477-E0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
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Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türer, Coupe, A93)E63)
Kombi)
195/60R16
A93)E63)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93)
e2*2001/116*0373*28 1150/1010(0) 5/114,3/66
Typ: Z
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türer, Coupe, A93)E63)
Kombi)
195/60R16
A93)E63)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93)
E2*2007/46*0010*10 995/1041(0) 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 205/60R16 A02) bis A10)
EF0)
215/55R16
225/55R16
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 65a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000477-E0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E63) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 65a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.10.2012
RA-000477-E0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx