Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 18a Seite : 1/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/04 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 10 Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 14 Ø67,1-Ø66,1 geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2205 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller/-marke : Renault Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z89 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z90 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm JZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde Z90 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 18a Seite : 2/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: T ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 131 Laguna 195/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)E05)T89) E06)E62) 205/60R16 A93)E05) 215/55R16 A93) 225/50R16 225/55R16 e2*2001/116*0363*13 1280/1080(0) 5/114,3/66 Typ: T ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 131 Laguna 195/60R16 A02) bis A10) (Limousine 5-türer, Kombi) A93)E05)T89) E06)E62) 205/60R16 A93)E05) 215/55R16 A93) 225/50R16 225/55R16 e2*2007/46*0012*02 1100/1113(0) RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 18a Seite : 3/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: Z ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Megane 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine 5-türer, Coupe, A93)E63) Kombi) 195/60R16 A93)E63) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 A93) 225/45R16 A93) 225/50R16 A93) 235/50R16 A01)K78) e11*2001/116*0373*10 1050/990(0) 5/114,3/66 RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 18a Seite : 4/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: Z ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 96 Megane 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine 5-türer, Kombi) A93)E63) 195/60R16 A93)E63) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 A93) 225/45R16 A93) 225/50R16 A93) 235/50R16 A01)K78) e11*2007/46*0010*01 995/1041(0) 5/114,3/66 RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 18a Seite : 5/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: JZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Megane Scenic, 195/60R16 A02) bis A10) Megane Grand Scenic A93)E63)T89) E06) 195/65R16 A93)E63) 205/55R16 A93) 205/60R16 A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 A01)A93)K64) 225/50R16 A93) 225/55R16 A93a) 235/50R16 235/55R16 A01)K64) e2*2001/116*0379*06 1210/1220(0) 5/114,3/66 RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 18a Seite : 6/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: JZ ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 96 Megane Scenic 195/60R16 A02) bis A10) A93)E63)T89) E06) 195/65R16 A93)E63) 205/55R16 A93) 205/60R16 A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 A01)A93)K64) 225/50R16 A93) 225/55R16 A93a) 235/50R16 235/55R16 A01)K64) e2*2007/46*0011*01 1070/1105(0) 5/114,3/66 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 18a Seite : 7/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E63) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 18a Seite : 8/8 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Rad- hausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnen- kotflügels ist auszuschneiden - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10mm zu kürzen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5mm zu kürzen. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc