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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                18a
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     C18 706
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  CMS
Radausführung:                                            CMS 607/04
Artikel- oder Katalog-Nr:                                C18 706 45 10
Radgröße:                                                 7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     67,20 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         SR 14 Ø67,1-Ø66,1
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2205 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller/-marke         :   Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                Z89     130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Z                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    Z90   120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
JZ                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    Z90   110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     2/8                                                            Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                          T
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 131    Laguna                  195/60R16                           A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)E05)T89)                        E06)E62)

                                          205/60R16
                                          A93)E05)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          225/50R16

                                          225/55R16

e2*2001/116*0363*13   1280/1080(0)                                         5/114,3/66



Typ:                           T
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 131    Laguna                    195/60R16                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Kombi) A93)E05)T89)                      E06)E62)

                                          205/60R16
                                          A93)E05)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          225/50R16

                                          225/55R16
e2*2007/46*0012*02    1100/1113(0)




RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     3/8                                                            Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane                     195/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Coupe, A93)E63)
              Kombi)
                                         195/60R16
                                         A93)E63)

                                          205/50R16
                                          A93)

                                          205/55R16
                                          A93)

                                          215/50R16
                                          A93)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          225/45R16
                                          A93)

                                          225/50R16
                                          A93)

                                          235/50R16
                                          A01)K78)
e11*2001/116*0373*10   1050/990(0)                                         5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     4/8                                                            Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                           Z
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 96    Megane                     195/55R16                         A02) bis A10)
              (Limousine 5-türer, Kombi) A93)E63)

                                          195/60R16
                                          A93)E63)

                                          205/50R16
                                          A93)

                                          205/55R16
                                          A93)

                                          215/50R16
                                          A93)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          225/45R16
                                          A93)

                                          225/50R16
                                          A93)

                                          235/50R16
                                          A01)K78)
e11*2007/46*0010*01   995/1041(0)                                          5/114,3/66




RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     5/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 103   Megane Scenic,          195/60R16                         A02) bis A10)
              Megane Grand Scenic     A93)E63)T89)                      E06)

                                        195/65R16
                                        A93)E63)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        205/60R16
                                        A93)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16
                                        A01)A93)K64)

                                        225/50R16
                                        A93)

                                        225/55R16
                                        A93a)

                                        235/50R16

                                        235/55R16
                                        A01)K64)
e2*2001/116*0379*06   1210/1220(0)                                      5/114,3/66




RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     6/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         JZ
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 96    Megane Scenic           195/60R16                         A02) bis A10)
                                      A93)E63)T89)                      E06)

                                        195/65R16
                                        A93)E63)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        205/60R16
                                        A93)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16
                                        A01)A93)K64)

                                        225/50R16
                                        A93)

                                        225/55R16
                                        A93a)

                                        235/50R16

                                        235/55R16
                                        A01)K64)
e2*2007/46*0011*01   1070/1105(0)                                       5/114,3/66



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     7/8                                                      Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E63) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
     größe ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                18a
Seite :                     8/8                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706



K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
       sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
       bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Rad-
       hausausschnittkante) abzutrennen. Die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der
       Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnen-
     kotflügels ist auszuschneiden
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10mm zu kürzen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5mm zu kürzen.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc




RA-000519-A0-233-18a~RE-5-114_3-66-67_2-45-C18_706_45_10.doc