Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 46R7705.08
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 775 kg
bei Reifenabrollumfang: 2125 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Y Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 130 Nm
M12x1,25
JZ, Z, R Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000479-E0-104-19b~RE-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx
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Anlage-Nr. : 19b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118 Renault Laguna 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) E62)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/.. oder 205/55R17
205/..)
215/50R17
A93)
215/55R17
225/45R17
A93)
225/50R17
235/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175 Renault Laguna 215/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) E62)EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 215/.. oder 215/55R17
225/..)
225/45R17
A93)
225/50R17
235/50R17
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Anlage-Nr. : 19b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e11*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Renault Koleos 225/55R17 A02) bis A10)
A93)
225/60R17
235/55R17
A01)A93)K76)
245/50R17
A01)K76)
245/55R17
A01)K76)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A93)
Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/50R17
195/65R15 oder 205/55R16 A93)
oder 205/50R17)
215/45R17
A93)
225/45R17
A93)
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Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A93)
Kombi, Ausführungen mit
Serienreifen 205/65R15 205/55R17
oder 205/60R16 oder A01)K78)
205/55R17)
215/50R17
A01)K77)K78)
225/45R17
A93)
225/50R17
A01)K77)K78)K79)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132 Renault Megane 225/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A93) E70)EF0)
Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 205/50R17 A02) bis A10)
A93)
205/55R17
A01)K84)
215/50R17
A01)K04)K84)
225/45R17
A93)
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Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/50R17 A02) bis A10)
Scenic A93)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 205/65R15 205/55R17
oder 205/60R16 oder A01)A93)K64)
205/55R17)
215/50R17
A93)
225/50R17
A01)K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/50R17 A02) bis A10)
Scenic A93)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/65R15 205/55R17
oder 205/55R16) A01)A93)G6N)K64)
215/50R17
A93)G6N)
225/45R17
A93)
225/50R17
A01)G6N)K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/50R17 A02) bis A10)
Scenic A01)K64) EF0)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..)
RA-000479-E0-104-19b~RE-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Renault Clio RS (4. 205/45R17 M+S A02) bis A10)
Generation) A01)K04)K19)K87)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000479-E0-104-19b~RE-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
RA-000479-E0-104-19b~RE-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
sind komplett zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
- die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng
an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich
oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
- der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der
Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
nach außen aufzuweiten.
K87) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller um 10 mm aufzuweiten.
Die Anlage Nr. 19b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.09.2014
RA-000479-E0-104-19b~RE-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx