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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              8b
Seite :                   1 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    AR1 807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            LK 114,3
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
JZ, Z                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              4895     110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4885   130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Y                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 4662   130 Nm
                                 M12x1,25




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              8b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         M00)                              E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/.. oder   205/55R17
                205/..)                    M00)

                                           215/50R17
                                           A01)K01)K04)M00)

                                           215/55R17
                                           A01)K01)K04)M00)

                                           225/45R17

                                           225/50R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R17
                                           A01)K01)K04)K21)K28)

                                           245/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R17
                                           A01)K01)K04)K21)K28)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna             215/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         A01)K01)K04)M00)                  E62)EF0)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 215/.. oder   215/55R17
                225/..)                    A01)K01)K04)M00)

                                           225/45R17

                                           225/50R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/50R17
                                           A01)K01)K04)K21)K28)

                                           245/45R17
                                           A01)K01)K04)

                                           255/45R17
                                           A01)K01)K04)K21)K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Y                              e11*2001/116*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Renault Koleos          225/55R17                            A02) bis A10)
                                        A93)

                                           225/60R17

                                           235/55R17
                                           A01)K76)

                                           245/50R17
                                           A01)K04)K76)

                                           245/55R17
                                           A01)K04)K76)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             205/45R17                          A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)M00)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     205/50R17
                195/65R15 oder 205/55R16 A01)K04)K28)K77)K78)M00)
                oder 205/50R17)
                                           215/45R17
                                           A01)A93)K78)

                                           225/45R17
                                           A01)K04)K28)K77)K78)

                                           235/40R17
                                           A01)A93)K01)K04)K28)K77)K78)

                                           235/45R17
                                           A01)G1D)K01)K04)K28)K77)K78)K79)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K04)K28)K77)K78)K79)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             205/50R17                          A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A01)K04)K28)K77)K78)M00)
                Kombi, Ausführungen mit
                Serienreifen 205/65R15     205/55R17
                oder 205/60R16 oder        A01)K04)K28)K77)K78)K79)M00)
                205/55R17)
                                           215/50R17
                                           A01)K01)K04)K28)K77)K78)K79)M00)

                                           225/45R17
                                           A01)K04)K28)K77)K78)

                                           235/45R17
                                           A01)K01)K04)K28)K77)K78)K79)

                                           245/40R17
                                           A01)G3B)K01)K04)K28)K77)K78)K79)




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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     Renault Megane             225/45R17                          A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A01)K04)K28)K77)K78)               E70)EF0)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     235/40R17
                225/..)                    A01)A93)K01)K04)K28)K77)K78)

                                           235/45R17
                                           A01)G01)K01)K04)K28)K77)K78)K79)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K04)K28)K77)K78)K79)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence          205/50R17                            A02) bis A10)
                                         A01)K04)K84)M00)

                                           225/45R17
                                           A01)K04)K84)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand       205/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                      M00)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 205/65R15      205/55R17
                oder 205/60R16 oder         A01)K64)M00)
                205/55R17)
                                           215/50R17
                                           A01)K04)K64)M00)

                                           235/45R17
                                           A01)K04)K64)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              8b
Seite :                   6 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand       205/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                      M00)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/65R15      205/55R17
                oder 205/55R16)             A01)G6N)K64)M00)

                                           215/50R17
                                           A01)G6N)K04)K64)M00)

                                           225/45R17
                                           A01)K04)

                                           235/45R17
                                           A01)G3C)K04)K64)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 118     Renault Scenic, Grand       235/45R17                         A02) bis A10)
                Scenic                      A01)K04)K64)                      EF0)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD      205/50R17                            A02) bis A10)
                                         M00)

                                           205/55R17
                                           M00)

                                           215/50R17
                                           M00)

                                           225/45R17

                                           235/45R17




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              8b
Seite :                   7 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              8b
Seite :                   8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
     8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              8b
Seite :                   9 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                AR1 807


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
         sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an
     das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb
     der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.

K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
     befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
     nach außen aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. :              8b
Seite :                   10 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                AR1 807


Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.02.2015




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