Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6655.28
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JZ, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RFD Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RA-000477-I0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 205/60R16 A02) bis A10)
EF0)
215/55R16
225/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) E62)EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/.. oder 205/60R16
205/..)
215/55R16
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
RA-000477-I0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A93)N205) EF0)
Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/55R16
195/65R15 oder 205/55R16 A93)
oder 205/50R17)
215/50R16
A93)
215/55R16
A93)G0X)
225/50R16
A93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A93) EF0)
Kombi, Ausführungen mit
Serienreifen 205/65R15 205/60R16
oder 205/60R16 oder
205/55R17) 215/55R16
A93)
225/50R16
A93)
225/55R16
RA-000477-I0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane Scenic, 195/60R16 A02) bis A10)
Megane Grand Scenic A93)E63)T89) E06)
195/65R16
A93)E63)
205/55R16
A93)
205/60R16
A93)
215/55R16
A93)
e2*2001/116*0379*21 1160/1235(0) 5/114,3/66
Typ: JZ
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Megane Scenic 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E63) E06)
195/65R16
A93)E63)
205/55R16
A93)
205/60R16
A93)
215/55R16
A93)
e2*2007/46*0011*06 1070/1105(0) 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/60R16 A02) bis A10)
215/55R16
RA-000477-I0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Renault Talisman, Talisman 215/60R16 A02) bis A10)
Grandtour EF0)
215/65R16
225/55R16
225/60R16
235/55R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000477-I0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E63) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RA-000477-I0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. : 65a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 65a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 26.09.2016
RA-000477-I0-104-65a~RE-5-114_3-66-ET50_42R665.docx