Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R7805.28
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2288 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JZ, R, Z Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RFD Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RFC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
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Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 162 Renault Clio RS (4. 205/45R17 A02) bis A10)
Generation) M00)
215/40R17
A01) K04)K87)
215/45R17
A01) K04)K19) K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC e2*2007/46*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 147 Renault Espace 235/65R17 A02) bis A10)
245/60R17
245/65R17
A01) G01)
255/60R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/50R17
A01) K84)M00)
225/45R17
235/45R17
A01) K84)
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Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118 Renault Laguna 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, M00) E62)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/.. oder 205/55R17
205/..) M00)
215/50R17
M00)
215/55R17
M00)
225/45R17
225/50R17
235/45R17
235/50R17
245/45R17
255/45R17
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Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175 Renault Laguna 215/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, M00) E62)EF0)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 215/.. oder 215/55R17
225/..) M00)
225/45R17
225/50R17
235/45R17
235/50R17
245/45R17
255/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, A93)M00)
Kombi, Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/50R17
195/65R15 oder 205/55R16 M00)
oder 205/50R17)
215/45R17
A93)
225/45R17
235/40R17
A93)
235/45R17
A01) G1D)K78)
245/40R17
A01) K78)
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Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, M00)
Kombi, Ausführungen mit
Serienreifen 205/65R15 205/55R17
oder 205/60R16 oder M00)
205/55R17)
215/50R17
A01) K78)M00)
225/45R17
225/50R17
A01) K77)K78)
235/45R17
A01) K78)
245/40R17
A01) G3B)K78)
245/45R17
A01) K77)K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132 Renault Megane 225/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, Coupe, E70)EF0)
Kombi, Ausführungen mit 235/40R17
kleinsten Serienreifen A93)
225/..)
235/45R17
A01) G01)K78)
245/40R17
A01) K78)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/50R17 A02) bis A10)
Scenic A93)M00)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/65R15 205/55R17
oder 205/55R16) G6N)M00)
215/50R17
G6N)M00)
225/45R17
A93)
225/50R17
A01) G6N)K64)
235/45R17
G3C)
245/45R17
A01) G6N)K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/50R17 A02) bis A10)
Scenic A93)M00)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 205/65R15 205/55R17
oder 205/60R16 oder M00)
205/55R17)
215/50R17
M00)
225/50R17
A01) K64)
235/45R17
245/45R17
A01) K64)
RA-000593-E0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/50R17 A02) bis A10)
Scenic A01) K64) EF0)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/45R17
245/45R17
A01) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Renault Talisman 215/50R17 A02) bis A10)
(Limousine) G7K)M00) N225) EF0)
215/55R17
M00)N225)
225/50R17
225/55R17
235/45R17
G7K)
235/50R17
245/45R17
GDU)
255/45R17
RA-000593-E0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000593-E0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
GDU)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
245/40R19, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
sind komplett zu kürzen,
- vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
- die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller eng an die Radhauskante anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
- der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
nach außen aufzuweiten.
K87) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RA-000593-E0-104-24b~RE-5-114_3-66-ET48_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-E0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 24b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 26.04.2016
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