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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    62R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           62R7755.18
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           705 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2105 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
Z, R, RFD, JZ                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50879 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50873 130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
RFC                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50873 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000923-A0-104-27b~RE-5-114_3-66-ET50_62R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R                               e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 162     Renault Clio RS          195/45R17                         A02) bis A10)
                (4. Generation)          A93a)

                                          205/45R17

                                          215/40R17

                                          215/45R17
                                          A01)K87)

                                          225/40R17
                                          A01)K87)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
RFC                            e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Renault Espace          235/65R17                          A02) bis A10)
                                        ER2)

                                          245/60R17
                                          ER3)

                                          245/65R17
                                          A01) ER1)G01)

                                          255/60R17
                                          ER2)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence          205/50R17                         A02) bis A10)

                                          215/50R17

                                          225/45R17

                                          235/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                           E62)
                Ausführungen mit kleinsten 205/55R17
                Serienreifen 195/.. oder
                205/..)                    215/50R17

                                           215/55R17

                                           225/45R17

                                           225/50R17

                                           235/45R17

                                           235/50R17

                                           245/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna             215/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                           E62)EF0)
                Ausführungen mit kleinsten 215/55R17
                Serienreifen 215/.. oder
                225/..)                    225/45R17

                                           225/50R17

                                           235/45R17

                                           235/50R17

                                           245/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna           205/50R17                           A02) bis A10)
                (Allradlenkung)          N215)                               EF0)

                                           225/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     205/50R17
                195/65R15 oder 205/55R16
                oder 205/50R17)            215/45R17
                                           A93)

                                           225/45R17
                                           A93)

                                           235/45R17
                                           G1D)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     Renault Megane             225/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)                              E70)EF0)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     235/45R17
                225/..)                    A01)G01)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     5/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe,
                Kombi, Ausführungen mit 205/55R17
                Serienreifen 205/65R15
                oder 205/60R16 oder        215/50R17
                205/55R17)
                                           225/45R17
                                           A93)

                                           225/50R17
                                           A01)K78)

                                           235/45R17

                                           245/45R17
                                           A01)K78)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD      205/50R17                           A02) bis A10)

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     6/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                             e11*2007/46*2969*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman, Talisman 215/50R17                         A02) bis A10)
                Grandtour                  G7K)N225)                         EF0)

                                           215/55R17
                                           N225)

                                           225/50R17

                                           225/55R17

                                           235/45R17
                                           G7K)

                                           235/50R17

                                           245/45R17
                                           GDU)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     7/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
     8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx18H2 ET65 ausgerüstet sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1310 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51302 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000923-A0-104
Anlage-Nr. :                27b
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R7755


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDU)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
    245/40R19, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K87) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller um 10 mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 27b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 62R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 11.12.2017




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