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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   DF706
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             114G
Radgröße:                                               7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø66.1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
JZ, RFB, RFD, Z                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             4895     120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
T                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               4885   130 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 29 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence          205/60R16                           A02) bis A10)
                                                                             EF0)
                                           215/55R16
                                           A93a)

                                           215/60R16
                                           A01)G6P)K84)

                                           225/55R16
                                           A01)K84)

                                           235/50R16
                                           A01)K04)K84)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna             195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,         A93)N205)                         E62)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/.. oder   205/60R16
                205/..)                    A93)

                                           215/55R16

                                           215/60R16

                                           225/50R16

                                           225/55R16

                                           235/50R16

                                           245/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                 e2*2001/116*0363*..
T                                 e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 131      Renault Laguna             215/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                           E62)EF0)
                Ausführungen mit kleinsten 215/60R16
                Serienreifen 215/.. oder
                225/..)                    225/50R16

                                           225/55R16

                                           235/50R16

                                           245/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 131      Renault Laguna           195/60R16                           A02) bis A10)
                (Allradlenkung)          A93)N205)                           EF0)

                                           195/65R16
                                           N205)T92)

                                           205/55R16
                                           A93)N215)

                                           205/60R16
                                           A93)N215)

                                           215/55R16

                                           215/60R16

                                           225/50R16

                                           225/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)N205)                         EF0)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen     205/55R16
                195/65R15 oder 205/55R16 A93)
                oder 205/50R17)
                                           215/50R16
                                           A93)

                                           215/55R16
                                           A93)G0X)

                                           225/50R16
                                           A93)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane             205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, A93)                              EF0)
                Kombi, Ausführungen mit
                Serienreifen 205/65R15     205/60R16
                oder 205/60R16 oder        A93)
                205/55R17)
                                           215/55R16
                                           A93)

                                           225/50R16
                                           A93)

                                           225/55R16
                                           A01)K78)




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Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                             e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Renault Megane, Megane 195/55R16                              A02) bis A10)
                Grandtour                A93)N205)

                                           195/60R16
                                           N205)

                                           205/55R16

                                           215/50R16

                                           215/55R16

                                           225/50R16

                                           235/50R16




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand       205/55R16                         A02) bis A10)
                Scenic                      A93)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 195/65R15      205/60R16
                oder 205/55R16)             A93)G6N)

                                           215/55R16
                                           A93)G3C)

                                           225/50R16
                                           A93)

                                           225/55R16
                                           A93a)G6N)

                                           235/50R16
                                           G3C)

                                           245/50R16
                                           A01)G6N)K64)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    6 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                                e2*2001/116*0379*..
JZ                                e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Renault Scenic, Grand       205/60R16                         A02) bis A10)
                Scenic                      A93)                              EF0)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 205/65R15      215/55R16
                oder 205/60R16 oder         A93)
                205/55R17)
                                           215/60R16
                                           A93)G6P)

                                           225/55R16
                                           A93a)

                                           235/50R16

                                           235/55R16
                                           A01)G6P)K64)

                                           245/50R16
                                           A01)K64)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD      205/60R16                            A02) bis A10)

                                           215/55R16

                                           215/60R16

                                           225/55R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    7 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                             e11*2007/46*2969*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman, Talisman 215/60R16                         A02) bis A10)
                Grandtour                  A93)                              EF0)

                                           215/65R16

                                           225/55R16
                                           A93)

                                           225/60R16

                                           235/55R16

                                           245/50R16

                                           245/55R16

                                           255/50R16

                                           255/55R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
         sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
     - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
     nach außen aufzuweiten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 48956
Nr. :                      RA-000683-E0-306
Anlage-Nr. :               13b
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DF706


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DF706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 27.09.2017




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