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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     1 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                  RC32-708
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                       Brock Alloy Wheels
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                             N42
             Radgröße:                                                7Jx18H2
             Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
             Lochzahl:                                                    5
             Mittenlochdurchmesser:                                   66,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 52897




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2250 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     2 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                        Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                          moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                     140 Nm
                         Schaftlänge 28 mm
             BF10        Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                                     110 Nm
                         Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
             BF2         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                                     120 Nm
                         Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
             BF3         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                       120 Nm
                         Schaftlänge 23,5 mm
             BF4         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                         130 Nm
             BF5         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                         120 Nm
             BF6         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       130 Nm
                         Schaftlänge 25 mm
             BF7         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       130 Nm
                         Schaftlänge 26 mm
             BF8         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                       110 Nm
                         Schaftlänge 26 mm
§ 22 52897




             BF9         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                       120 Nm
                         Schaftlänge 24 mm

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFC                            e2*2007/46*0470*..
             RFC                            e2*KS07/46*0064*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             96 bis 165      Renault Espace          235/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                       BF1) EF0)
                                                     245/55R18
                                                     A01) A93a) K03)

                                                     255/55R18
                                                     A01) K03)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                              e2*2001/116*0373*..
             Z                              e2*2007/46*0010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 103      Renault Fluence         205/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                       BF2) K84)
                                                     215/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFE                             e2*2007/46*0475*..
             RFE                             e2*2007/46*0586*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   215/50R18                            A02) bis A10)
                             2300                     A93)                                 BF3) EF0)
                             (2WD und 4WD)
                                                      215/55R18

                                                      225/50R18

                                                      235/50R18
                                                      A01) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             Y                              e11*2001/116*0261*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 127     Renault Koleos          225/50R18                             A02) bis A10)
§ 22 52897




                                                     A93)                                  BF4)

                                                      225/55R18

                                                      235/50R18

                                                      245/50R18
                                                      A01) K76)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             RZG                            e11*2007/46*3255*..
             RZG                            e6*2007/46*0269*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             96 bis 140      Renault Koleos          225/55R18                             A02) bis A10)
                             (2WD und 4WD)           A01) A93) G01)                        BF5) EF0)

                                                      225/60R18
                                                      A93)

                                                      235/55R18
                                                      A93)

                                                      245/50R18
                                                      A01) G01)

                                                      245/55R18

                                                      255/50R18

                                                      255/55R18

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                      vorne              hinten
                                                      225/60R18          245/55R18          A02) bis A10)
                                                      A93)                                  BF5) EF0) V00)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
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             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708



             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             T                                e2*2001/116*0363*..
             T                                e2*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 118      Renault Laguna            205/45R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,        A93) T86)                         BF6) E62)
                             Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen    215/45R18
                             195/.. oder 205/..)
                                                       225/45R18


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             T                                e2*2001/116*0363*..
             T                                e2*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 175      Renault Laguna            215/45R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                                          BF7) E62) EF0)
§ 22 52897




                             Ausführungen mit          225/45R18
                             kleinsten Serienreifen
                             215/.. oder 225/..)



             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             T                               e2*2001/116*0363*..
             T                               e2*2007/46*0012*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 175      Renault Laguna           195/50R18                          A02) bis A10)
                             (Allradlenkung)          N205) T90)                         BF6) EF0)

                                                      195/55R18
                                                      N205)

                                                      205/45R18
                                                      N215) T86)

                                                      205/50R18
                                                      N215) T89)

                                                      215/45R18

                                                      225/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     5 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                               e2*2001/116*0373*..
             Z                               e2*2007/46*0010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 103      Renault Megane           205/40R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine 5-türig,                                        A93) BF8)
                             Coupe, Kombi,            205/45R18
                             Ausführungen mit         A01) K78)
                             kleinsten Serienreifen
                             195/65R15 oder           215/40R18
                             205/55R16 oder           A01) K78)
                             205/50R17)

             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             Z                               e2*2001/116*0373*..
             Z                               e2*2007/46*0010*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 103      Renault Megane           205/45R18                         A01) bis A10)
                             (Limousine 5-türig,      A93)                              BF8) K78)
§ 22 52897




                             Coupe, Kombi,
                             Ausführungen mit         215/40R18
                             Serienreifen 205/65R15 A93) G3B)
                             oder 205/60R16 oder
                             205/55R17)               215/45R18
                                                      K77)

                                                      225/45R18
                                                      K77) K79)


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFB                           e2*2007/46*0546*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             66 bis 130      Renault Megane, Megane 205/40R18                           A02) bis A10)
                             Grandtour              A93a) N215) T86)                    BF9)

                                                      205/45R18
                                                      N215) T86)

                                                      215/40R18
                                                      N225) T89)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     6 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             JZ                              e2*2001/116*0379*..
             JZ                              e2*2007/46*0011*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/45R18                         A02) bis A10)
                             Scenic                   T86)                              BF10)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   215/45R18
                             195/65R15 oder           A01) G6N) K64)
                             205/55R16)
                                                      225/45R18
                                                      A01) G6N) K64)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             JZ                              e2*2001/116*0379*..
             JZ                              e2*2007/46*0011*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/45R18                         A02) bis A10)
§ 22 52897




                             Scenic                   T86)                              BF10)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen   215/45R18
                             205/65R15 oder           A01) K64)
                             205/60R16 oder
                             205/55R17)               225/45R18
                                                      A01) K64)


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             JZ                              e2*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             110 bis 118     Renault Scenic, Grand    225/45R18                         A01) bis A10)
                             Scenic                                                     BF10) EF0) K64)
                             (Ausführungen mit
                             Serienreifen 225/50R17
                             ww. 225/45R18)

             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             JZ                             e2*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/45R18                          A02) bis A10)
                                                     T86)                               BF10)

                                                      215/45R18

                                                      225/45R18
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     7 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFA                             e2*2007/46*0574*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
             70 bis 120      Renault Scenic, Grand    215/60R18 M+S                     A02) bis A10)
                             Scenic                                                     BF3)
                                                      225/55R18 M+S
                                                      A01) K03) K04)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             RFD                            e11*2007/46*2969*..
             RFD                            e2*2007/46*0653*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             81 bis 165      Renault Talisman,       215/45R18                          A02) bis A10)
                             Talisman Grandtour      A93) GDT) N225)                    BF9) EF0)

                                                      215/50R18
                                                      N225)
§ 22 52897




                                                      225/45R18
                                                      A93a)


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     8 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§ 22 52897




             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Anzugsmoment: 140 Nm

             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 23,5 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 25 mm
                    Anzugsmoment: 130 Nm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     9 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             BF7)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 130 Nm

             BF8)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             BF9)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
                    Anzugsmoment: 120 Nm

             BF10) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                   Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                   Anzugsmoment: 110 Nm

             E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
§ 22 52897




                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                  205/50R17, 205/55R16, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
                  Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                  oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                  Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                  205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             GDT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                  245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     10 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
                       komplett zu kürzen,
                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
                       bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
                       Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                    • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
                       anzulegen und festzukleben.

             K76)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das
                    Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der
                    Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen.
§ 22 52897




             K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                    eng an die Radhauskante anzulegen.

             K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                       Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                    • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                    • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

             K79)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung
                    befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen.

             K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
                    außen aufzuweiten.

             N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52897 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001040-A0-216
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     11 / 11
             Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
             Teiletyp :                  RC32-708


             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                    eines entsprechenden Nachweises.

             Die Anlage 3a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
§ 22 52897




             Typ RC32-708 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 01.10.2019