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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   GMA775
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                         GMA7755.28
Radgröße:                                                7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2251 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :   Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
T                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50864 120 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Z, JZ                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP50858 120 Nm
                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               24a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ:                           T
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 110    Laguna                    205/50R17                         A02) bis A10)E62)
              (Limousine 5-türer, Kombi) E56)

                                               205/55R17
                                               E56)

                                               215/50R17

                                               215/55R17

                                               225/50R17

                                               235/50R17

 125 bis 175           Laguna                    215/50R17                 A02) bis A10)E62)
                      (Limousine 5-türer, Kombi)
                                                 215/55R17

                                               225/50R17

                                               235/50R17
e2*2001/116*0363*32                                                        5/114,3/66



Typ:                           T
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 110    Laguna                    205/50R17                         A02) bis A10)E62)
              (Limousine 5-türer, Kombi) E56)

                                               205/55R17
                                               E56)

                                               215/50R17

                                               215/55R17

                                               225/50R17

                                               235/50R17

 125 bis 131           Laguna                    215/50R17                 A02) bis A10)E62)
                      (Limousine 5-türer, Kombi)
                                                 215/55R17

                                               225/50R17

                                               235/50R17
e2*2007/46*0012*011                                                        5/114,3/66



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    3/7                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence          205/50R17                              A02) bis A10)

                                            215/50R17
                                            A01)K84)

                                            225/45R17

                                            235/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Z                                 e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane                205/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe, G3B)                                 EF0)
                Kombi, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen 195/.. 205/50R17
                oder 205/..)
                                            215/45R17
                                            G3E)

                                            225/45R17

                                            235/45R17
                                            G3C)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                                 e2*2001/116*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     Renault Megane             225/45R17                            A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig, Coupe,
                Kombi, Ausführungen mit 235/45R17
                kleinsten Serienreifen     A01)G01)
                225/..)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
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Anlage-Nr. :               24a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                               e2*2001/116*0379*..
JZ                               e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118      Renault Scenic, Grand     205/50R17                         A02) bis A10)
                Scenic                    A93)N215)                         EF0)

                                          205/55R17
                                          A93a)G6G)N215)

                                          215/50R17
                                          A93a)G6G)N225)

                                          225/45R17
                                          A93)

                                          225/50R17
                                          A01)G6G)K64)

                                          235/45R17
                                          G6G)

                                          245/45R17
                                          G6G)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               24a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E56) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



RA-000662-B0-104-24a~RE-5-114_3-66-ET48_GMA775.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    6/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


G3B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G3E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16, 205/65R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G6G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
         sind komplett zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
         von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
     nach außen aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000662-B0-104-24a~RE-5-114_3-66-ET48_GMA775.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               24a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Die Anlage Nr. 24a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GMA775 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.09.2012




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